Gerichtsprozesse

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Hier können alle Gerichtsprozesse eingetragen werden, bei denen eine offensive Prozessführung angestrebt wird. Das bedeutet, das Publikum und Angeklagte durch Aktionen, Einmischen, Anträge, persönliche Erklärungen usw. zumindest die Hintergründe des Verfahrens politisieren und demaskieren wollen, je nach Lage aber auch die Funktion von Repression allgemein und Strafjustiz bzw. Strafe im Besonderen.
Tipps und Hintergründe dazu gibt es hier:

Tragt Eure Termine im Abschnitt "Prozesstermine" ein - gerne auch Vorbereitungstreffen und Trainings zum Thema sowie eine Kontaktadresse. Wenn Ihr seht, dass ein Termin vorbei ist, löscht den.


Inhaltsverzeichnis

Wann läuft welcher Prozess?

Neue Initiative: LaienverteidigerInnen-Netzwerk)



Donnerstag, 26. Januar 2012, 9:30 Uhr - Amtsgericht Potsdam (Hegelalle 8), Saal 215

UnterstützerInnen treffen sich ab 9:00 Uhr vor dem Gerichtsgebäude

Am kommenden Donnerstag werden in Potsdam vier ROBIN WOOD-AktivistInnen wegen einer Kletteraktion gegen den CASTOR-Transport nach Gorleben im Jahr 2008 vor Gericht stehen. Ihnen wird eine Ordnungswidrigkeit vorgeworfen. Gegen die Bußgeldbescheide in Höhe von jeweils 500 Euro haben die Betroffenen Einspruch eingelegt. Der Prozess soll am Donnerstag wieder aufgenommen werden, nachdem er am 1. August 2011 nach zwei Stunden unterbrochen werden musste – das zahlreich erschienene Publikum und die gut vorbereiteten AktivistInnen hatten Richterin Ahle überrascht, die offenbar auf einen langen, politischen Prozess nicht eingestellt war.

Die vier AktivistInnen hatten am 6. November 2008 — frei nach dem Motto: Der CASTOR kommt, wir sind schon da — mit Bannern auf der Elbe-Seitenkanal-Brücke über der Schienenstrecke zwischen Lüneburg und Dannenberg protestiert. Kurz vor dem Start des Atommüllzuges in Frankreich richtete sich ihr Protest gegen ein atomares Endlager in Gorleben und den Weiterbetrieb von Atomanlagen. Die Polizei sperrte die Schienenstrecke, beendete nach ca. fünf Stunden die Aktion und verhängte Bußgelder wegen des Verstoßes gegen die Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung. Außerdem stellte sie die Personalien der Beteiligten fest und sperrte eine Aktivistin aus der Gruppe für vier Tage unter entwürdigenden Bedingungen allein in eine Gewahrsamszelle – vorbeugend und wegen des bloßen Verdachts, sie könne weitere Ordnungswidrigkeiten begehen und den CASTOR-Transport behindern. „Dies stellte zusätzlich zum angedrohten Bußgeld eine unverhältnismäßige Abstrafung dar“, sagt die betroffene Aktivistin. Sie hat im Dezember 2009 Verfassungsbeschwerde eingereicht, die noch nicht entschieden wurde.

„Die Reaktorkatastrophen in Fukushima haben viele Menschen auf die Straße gebracht. Die Regierung hat versucht, sie mit einem Gesetzespaket zum Atomausstieg zu besänftigen. Was beschlossen wurde, ist aber kein Atomausstieg, sondern die Erlaubnis, noch mindestens ein Jahrzehnt lang Atomanlagen zu betreiben“, sagt Frederik, einer der Aktivisten. Seine Mitstreiterin Cécile fährt fort: „Wer es ernst meint mit dem Atomausstieg, muss sowohl die Atommüllproblematik als auch die weiteren Atomanlagen wie die Urananreicherungsanlage in Gronau mit einbeziehen, die unter der rot-grünen Landesregierung in NRW sogar noch ausgebaut wird. Wer kein Fukushima abwartet und handelt, bevor es zu spät ist, wird kriminalisiert.“

Gerichte in früheren Verfahren etwa in Hannover und Steinfurt haben nach ähnlichen Kletteraktionen über der Schiene Beschuldigte frei gesprochen. Die AktivistInnen wollen auch jetzt einen Freispruch erreichen und keinesfalls das ihrer Meinung nach überzogene Bußgeld zahlen.

Das Amtsgericht Potsdam spielt seit Umstrukturierung der Bundespolizei eine wichtige Rolle in Bezug auf Gerichtsverfahren wegen CASTOR-Transporten. Denn bei Ordnungswidrigkeitsverfahren richtet sich der Gerichtsstand nach dem Sitz der beteiligten Bußgeldbehörde. Das ist bei Aktionen im Schienenbereich die Bundespolizei, die über eine zentrale Bußgeldstelle verfügt und ihren Hauptsitz in Potsdam hat. Das führt dazu, dass – weit entfernt vom Tatort – in Potsdam verhandelt wird und die Verfahrenskosten in die Höhe getrieben werden. Nach Meinung der Betroffenen steigt dadurch der Druck zu zahlen, anstatt vor Gericht um seine Rechte zu streiten.

Flyer: hier herunterladen

Weitere Infos: Terminankündigung
Bericht zum ersten Verhandlungstag am 1. August 2011
Videobericht zur Aktion (französisches Fernsehen)
Weitere Hintergründe zum Prozess


26.01.2012, 13:30 Uhr, Amtsgericht Tiergarten (Berlin, Kirchstr. 6), Saal 1007

Dritter Prozesstag des Prozesses wegen angeblicher Körperverletzung im Rahmen einer Fahrscheinkontrolle

(Evtl. wird der Raum in die Turmstraße 91, Raum: 862 verlegt - falls wir das noch vor dem Prozess erfahren, werden wir die Info an euch weitergeben, aber vllt. erfahren wir es erst vor Ort).

Wir freuen uns wieder über viele viele Unterstützer_innen im Publikum und kreative Aktionen!

Kontakt: ugr@riseup.net

Bericht vom zweiten Prozesstag (12.01.2012):

Ein nicht uninteressanter zweiter Prozesstag, da an diesem die Zeug_innenvernehmung stattfand. Wieder waren viele mutige Unterstützer_innen im Publikum, die sich nicht in ihre passive Rolle einfügten, leider nicht so viele wie am ersten Verhandlungstag. Noch zu Beginn stellte die Verteidigung zwei Befangenheitsanträge, von denen der erste mit der Begründung abgelehnt wurde, er hätte den gleichen Inhalt wie der Befangenheitsantrag vom ersten Prozesstag und würde offensichtlich der Verfahrensverschleppung dienen. Auch nach mündlicher Erläuterung über den inhaltlichen Unterschied der beiden Anträge seitens der Verteidigung, hatte Richter Konecny kein Interesse sich weiter damit zu beschäftigen und blieb bei der Ablehnung. Den zweiten Befangenheitsantrag nahm er dann aber an und hätte die Hauptverhandlung eigentlich an dieser Stelle erneut aussetzen müssen. Die Zeug_innen-Vernehmung wollte er aber trotzdem noch an dem Tag durchführen, was er auch tat.

Ein Antrag auf Trennung der Zeug_innen, während sie nicht vernommen werden, wurde als unbegründet abgelehnt. Vernommen wurden also nun die Kontrolleurin, die angeblich zu Schaden gekommen ist und Anzeige erstattet hatte, sowie ihr Kollege, der bei der Fahrscheinkontrolle dabei war; des Weiteren ein Polizist, der rein gar nichts zur Sache aussagen konnte und nur vom Richter geladen wurde, damit die Verteidigung einen Grund weniger hätte einen Antrag zu stellen. ;) Die Zeug_innen machten so ziemlich die gleichen sich widersprechenden Aussagen wie schon bei der Polizei. Die Kontrolleurin verwurschtelte sich noch mehr in Widersprüche in ihrem ohnehin schon unrealistischen Gschichtl. Die Amtsanwältin versuchte mit Suggestiv-Fragen Klarheit zu Lasten der Angeklagten in die Sache zu bringen, was sonst.

Die Beweisaufnahme ist aber noch nicht abgeschlossen und weiter geht die Fahrt am Donnerstag, den 26.01.2012, um 13.30 Uhr. Als Ort wurde erstmal der Saal 1007 in der Kirchstr. 6 festgelegt, aber vielleicht gibt's wieder eine Verlegung in den Saal 862 in der Turmstr. 91.

26.01.2012, 14 Uhr - LG Lüneburg - Keksprozess

Gerichtsposse um containerte Kekse

Weitere Verhandlungstermine wird es voraussichtlich am 31.1. und 14.2. geben - wenn das Verfahren nicht zuvor beendet wird.

Im so genannten Keksprozess vor dem Lüneburger Landgericht wird dem Angeklagten Karsten Hilsen vorgeworfen, im Sommer 2010 das Gelände der Konditorei Scholze durch ein offenes Tor betreten und dort abgelaufene Kekse aus einem Müllcontainer entnommen ("containert") zu haben.

Die Berufungsverhandlung startete am 9. Januar (siehe hier) und sollte am 17. Januar fortgesetzt werden. Karsten wurde aber nach dem ersten Verhandlungstag von der Polizei festgenommen (Hintergründe hierzu siehe hier) und kommt am Montag den 16.2. um 16 Uhr wieder frei. Bei einem Besuch in der JVA teilte Karsten seinen UnterstützerInnen mit, dass der Termin am 17.21. ausfällt, weil das Gericht ihm einen Pflichtverteidiger nun doch gewährt hat - Karstens Antrag auf Pflichtverteidigung war am 9. Januar in der Hauptverhandlung noch vom Gericht abgelehnt worden - und dieser sich in der Sache erst einarbeiten muss, bevor verhandelt wird.

Informationen:
Zum ersten Verhandlungstag vor dem Landgericht am 9.1.2012: siehe hier
Zu der Festnahme von Karsten nach dem ersten Verhandlungstag am 9.12.2012: siehe hier
Hintergründe: siehe hier



02.02.2012, 09:00 Uhr - Amtsgericht Tiergarten (Berlin, Turmstraße 91), Sitzungssaal 862

Hausfriedensbruchsprozess im Zusammenhang mit den Gentechnikaktionstagen im Sommer 2009 in Berlin

Weitere Termine am 16.02.2012 (12 Uhr), 01.03.2012 (09 Uhr) und 15.02.2012 (12 Uhr).

Im September 2009 wollten zwei Aktivistinnen im Rahmen der Gentechnikaktionstage ein Transparent am Julius-Kühn-Institut (Gentechnikbehörde in Berlin-Dahlem) aufhängen (siehe hier). Einer der Kritikpunkte am JKI: Als sogenannte Benehmensbehörde berät das JKI die Zulassungsbehörde BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit) bei Freisetzungsanträgen für Gentechnik und jedes mal werden die Freilandversuche ohne weitere Prüfung als „absolut sicher“ eingestuft. Franziska wird vorgeworfen an dieser Protestaktion beteiligt gewesen zu sein und das Aufhängen des Banners vom Boden aus beobachtet zu haben. Sie wurde des Hausfriedensbruchs beschuldigt und muss sich – nachdem sie gegen einen Strafbefehl in Höhevon 30 Tagessätzen zu je 15 Euro Einspruch eingelegt hat – vor Gericht verteidigen.

Bereits am 24. März 2011 fand der erste Prozesstag gegen die Aktivistin vor dem Amtsgericht Tiergarten (Berlin, Turmstraße 91, Sitzungssaal 862) statt. Dieser wurde nach eineinhalbstündiger Verhandlung vertagt. Am 29. September 2011 war der zweite Prozesstag. Auch dieser wurde ohne Einstieg in die Beweisaufnahme vertagt.
Klar ist allerdings bereits jetzt das die vorsitzende Richterin nicht bereit ist der Angeklagten eine_n Pflichtverteidiger_in oder eine_n Wahlverteidiger_in nach § 138 II StPO zu gewähren. Franziska will jedoch weiter darum kämpfen nicht unverteidigt auf der Anklagebank sitzen zu müssen. Außerdem hofft sie, nun endlich ihre Anträge stellen zu können um die Risiken der "Grünen Gentechnik" aufzuzeigen und darzulegen weshalb der Vorwurf des Hausfriedensbruchs im vorliegenden Fall völlig absurd ist.

In der gleichen Sache gab es Verfahren gegen gegen die beiden Klettererinnen. Diese Verfahren wurden im Gegensatz zu dem laufenden Verfahren eingestellt. Gegen andere beteiligte Aktivist_innen kam es noch nicht einmal zu einem Prozess. „Franziska wurde willkürlich herausgegriffen, weil sie bereits in anderen Zusammenhängen als Gentechnikgegnerin aufgefallen war. Es geht offenkundig darum, eine politische Person für ihr Engagement zu bestrafen.“, bewertet eine Unterstützerin die Situation.

Die Umwelt- und Politaktivistin freut sich sehr über Solidarität und Unterstützung!
Kommt zum Prozess!

Unterstützungsmöglichkeiten:

Weitere Informationen:
Weitere Informationen auf gentechfilz.blogsport.de.

Kontakt:
Berlin_entfilzen(aehhht)riseup(dooht)net
Tel. 0176 21727132


03.02.2012, 11 Uhr - Landgericht Neubrandenburg (Friedrich-Engels-Ring 15-17), im Saal 6

Kartoffelschleuder in der Berufung

Am 4.5.2009, ein Tag vor der geplanten Aussaat der Amflora-Kartoffeln verteilten einige Aktivist_innen Bio-Kartoffeln auf dem vorgesehenen Acker, teilweise mit einer Schleuder. Diese Gegensaat brachte viel Aufmerksamkeit und ein Jahr später einen teilweise skurrilen Gerichtsprozess am Amtsgericht Waren. Angeklagt wurde wegen Nötigung und Sachbeschädigung. Die für die Anpflanzung zuständigen Zeugen widersprachen sich in wichtigen Punkten, wie wer hat wann welche Entscheidung getroffen. Die eigentlich Verantwortlichen der BASF waren leider nicht im Zeugenstand. Trotzdem wurden die Angeklagten mit einer absurden rechtlichen Argumentation wegen Nötigung verurteilt. Die mündliche Begründung war eher eine Moralpredigt als eine juristische Erklärung, was zeigt, dass die Verurteilung eher politische Gründe hatte. Das Verfahren gegen Anti-Gentechnik-Aktivisten geht nun in die zweite Instanz.

Die kritisierten Amflora-Kartoffeln der BASF werden trotz der EU-Zulassung im Jahr 2010 für Freilandanbau derzeit nur noch auf wenigen bewachten Feldern angebaut.

Noch im Herbst 2010 kündigte die BASF an, 2011 auf 1000 Hektar die Amflora anbauen zu wollen, es wurden jedoch nur 2 ha bei Üplingen (Sachsen-Anhalt) und 15 ha in Schweden. Begründet wurde dies vor allem mit zu viel Protest und Akzeptanzproblemen. Dies ließt sich wohl auch weniger schlimm als zugeben zu müssen, dass die Amflora nicht die Leistung bringt wie gewünscht und zu viele Krankheiten hat, was zeigt dass die grüne Gentechnik auch wissenschaftlich nicht der Bringer ist. Richtig gut angekommen ist die grüne Gentechnik in Europa noch nie, weswegen die BASF jetzt folgerichtig die Zentrale der zuständigen Konzerntochter BASF Plant Science GmbH verkleinert und in die USA verlegt.

Wenn dieses Mal die juristische Argumentation zählt sollte ein Freispruch oder zumindest eine Einstellung des Verfahrens das Ergebnis sein. Die Angeklagten freuen sich auf viel Unterstützung!


Kontakt:

Links zu damaligen Medienberichten hier und hier.


Montag, 13.02.2012, 10:45 Uhr, Amtsgericht Bielefeld, Saal 4058

Zwei Menschen stehen demnächst aufgrund einer Intervention im Alltag wegen des Vorwurfs “räuberischen Diebstahls” vor Gericht.

Doch wie kam es dazu?

Die beiden fuhren mit der Bahn quer durch NRW. Der Schaffner kontrollierte die Fahrscheine. Kurz nach den beiden Angeklagten wurde eine Griechin kontrolliert, die zwar einen Fahrschein hatte, diesen aber nicht abgestempelt hatte. Wahrscheinlich ist, dass sie den entsprechenden Hinweistext auf dem Fahrschein nicht verstehen konnte. Anstatt den Fahrschein einfach abzustempeln, forderte der Schaffner den Ausweis um eine “Schwarzfahr-Anzeige” zu schreiben.
Einer der beiden Angeklagten teilte mit, dass er noch einen Platz auf seinem Ticket frei habe und die Griechin zu ihm gehöre. Darauf reagiert der Schaffner nicht, weswegen ihm mitgeteilt wurde, dass mit ihm gesprochen würde und dass die Frau mitgenommen würde. Der Schaffner reagiert auch darauf nicht, er ließ sich von der Frau ihren Ausweis geben.
Darauf hin ging einer der Angeklagten zu dem Schaffner und fragte, ob er nicht gehört habe, dass die Frau auf einem Ticket mitfahre und zog ihm den Pass der Frau aus der Hand. Daraufhin endete — oh Überraschung — die Ignoranz des Schaffners und er forderte den Ausweis zurück. Doch der blieb weg und gelangte mittlerweile auf bisher ungeklärtem Wege zu seiner Inhaberin zurück. Eine Mitfahrende die davon ausging, dass der Pass geklaut sei rief die Polizei in den nächsten Bahnhof. In diesem ließ sich die Bundespolizei, mit diversen Personen (ca. 6) herangeeilt, den “Vorfall” erklären. Sie versuchte auch die Griechin zu befragen, was aber aufgrund von Verständigungsschwierigkeiten scheiterte.
Da der Schaffner nicht mit den beiden “Bösewichten” weiterfahren wollte, wurden sie aus dem Zug geschmissen und bekamen von einem Polizisten für die Wartezeit bis 5 Minuten vor dem nächsten Zug, einen Platzverweis für den Bahnhof mit folgender sagenhafter Begründung: “Ich habe das Gefühl, dass sie renitente Personen sind.” So warteten sie mit zwei Mitfahrenden vor dem Bahnhof auf den nächsten Zug.

Auf der Basis des Polizeiprotokolls, in dem festgehalten ist, dass nicht geklärt werden konnte, wie der Pass zu der Griechin zurück kam, und der Mitteilung an die DB Sicherheit hat dann die Staatsanwaltschaft ein Verfahren beim Amtsgericht Bielefeld beantragt, welches das Verfahren trotz vieler Unklarheiten eröffnete.

Prozesstermin ist Montag, 13.02.2012 um 10:45 Uhr im Amtsgericht Bielefeld (Saal 4058, 4. Etage, Gerichtsstraße 6, 33602 Bielefeld).
Begleitung durch kreatives Publikum ist im Sinne der Angeklagten. Für den Eingang des Gerichts sind Einlasskontrollen angekündigt.

Archiv: Prozesse die schon vorbei sind

Aus Gründen der Übersichtlichkeit finden sich Informationen zu Prozessen, die bereits abgeschlossen sind oder deren Fortgang seitlängerer Zeit ungewiss ist, im Prozess-Archiv. Wir bitten alle, die Termine eintragen, diese auch nach dem Ablauf zu löschen oder dorthin zu verschieben. Denkt dran: Eine herrschaftsfreie Welt ist eine, wo sich die Menschen wieder um ihr eigenes Leben kümmern. Wer das nicht will, ist im Kapitalismus richtig oder, bezogen auf politisches Engagement, in NGOs, Campact usw. Dort wird für Euch gedacht.


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