Gerichtsverfahren

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Gerichtsverfahren offensiv nutzen

Welchen Sinn macht Strafe?

Die Studie ist überraschend und kommt aus berufenem Munde. Überraschend ist sie nicht vom Inhalt her, sondern dass das zu Erwartende offiziell bestätigt wird. Berufener Mund deshalb, weil Auftraggeber das Bundesjustizministerium ist und es sehr glaubwürdig klingt, wenn die Bundesregierung selbst zu ihren eigenen Strategien sagt: Das ist Unsinn - Strafe und Knast machen alles schlimmer!
Anfang 2004 veröffentlichte das Justizministerium eine „Rückfallstatistik“ zur Wirkung von Strafe. Das spannende Ergebnis hört sich so an: „Die zu einer freiheitsentziehenden Sanktion Verurteilten weisen ein höheres Rückfallrisiko auf als die mit milderen Sanktionen Belegten.“ Also - je härter die Strafe, desto sicherer die Kriminalisierung durch selbige. Das ist nicht überraschend, sondern deckt sich mit allen Beobachtungen zu Autorität: Je autoritärer die Erziehung, desto gewaltförmiger in der Tendenz der Umgang der so Erzogenen mit ihren Mitmenschen. Je autoritärer das persönliche Umfeld, desto gewaltförmiger der Umgang der Menschen untereinander (z.B. im Knast). Je autoritärer ein Staat, umso mehr Gewalt zwischen den Menschen in ihm - jeweils in der Tendenz. Die Forderung nach Abschaffung von Knästen, Justiz und Polizei ergibt sich schon aus diesen Überlegungen. Mehrere weitere kommen hinzu:

Strafe und Repression angreifen

Strafe dient nie den Menschen, sondern der Aufrechterhaltung einer Ordnung, die durch Interessen geleitet wird - den Interessen derer, die gerade bestimmen, was geschehen soll. Wer Politik gegen Herrschaft machen will, greift an dieser Stelle etwas sehr Symbolisches an, etwas was den Kern von Machtausübung betrifft. Deutschland ohne Nazis oder ohne Castor - das ist denkbar. Deutschland ohne Justiz und Polizei aber kaum. Ein Grund mehr, Repression grundsätzlich in Frage zu stellen und damit Visionen einer Gesellschaft jenseits von Staaten, Erziehung und Strafe überall ins Gespräch zu bringen. Das kann über den direkten Angriff auf Repression, Kontrolle und Strafe erfolgen (von Störung, Theater, Graffiti bis Militanz). Zudem ist jede Situation, in der Repression auftritt, eine Chance, selbige zu thematisieren, also Kontrollen, Verhaftungen oder Gerichtsprozesse in eine Aktion zu wenden.

Internet


Lieber ein Prozess als gar keine Aktion!

Das folgende ist ein Bericht vom Prozeß wegen der Stopp-Deportation-Aktion im Dez. 2001 am Frankfurter Flughafen. Er stammt von einem Beteiligten und zeigt, was mensch aus Repression machen kann: Aktion, offensive Vermittlung statt Einschüchterung und Ohnmachtsgefühl. Leider sind solche Aktionen selten, zudem werden sie weder trainiert noch überhaupt propagiert.

Am 29.4 fand in Marburg ein Gerichtsprozess gegen AntirassistInnen statt, die zum Tag der Menschenrechte das Dach des Tor 3 am Frankfurter Flughafen erklommen hatten, um gegen das Abschiebelager in unmittelbarer Nähe zu demonstrieren. Das Resultat waren hohe Tagessätze wegen Hausfriedensbruch. Die AktivistInnen wollten dies jedoch nicht akzeptieren, und einer der Menschen beschloss, „seinen“ Prozess etwas anders ablaufen zu lassen....
Ich werd´ hier mal was zur Planung der Aktionen vor und während des Prozesses schreiben und ein paar meiner Erfahrungen von den ZuschauerInnenbänken mit einstreuen.
Klar war: Der Prozess sollte 1. dazu genutzt werden, das Thema Abschiebung/Grenzen weiterhin zu thematisieren und damit weiterhin anzuklagen/offensiv der Repression zu begegnen und 2. das Gericht als Herrschaftsinstrument nicht anzuerkennen.
Eine Woche vorher starteten wir mit Infoständen, Flugis und einer der allseits bekannten „Grenzaktionen“ (Absperrung der Brücke vor der Mensa und willkürliche Selektion der FußgängerInnen nach dem Motto: „Menschen mit blauem Halstuch können wir nicht gebrauchen, das Boot ist voll, es sei denn, Sie hätten vielleicht Computerkenntnisse...“).

Die Planung für den Prozess selbst sah folgendes vor:


Der Verlauf
Zur fraglichen Zeit am fraglichen Ort waren wir dann wohl alle erst mal überwältigt: etwa 100 Menschen hatten sich als ZuschauerInnen eingefunden, der ursprünglich vorgesehene Gerichtssaal musste gegen einen größeren eingetauscht werden! Die Dinge nahmen dann so langsam ihren Lauf. Die Frage „Sind sie deutscher Staatsbürger“ wurde von dem Anklagenden mit „Nein“ beantwortet, Lachen, Unruhe. Die Richterin hatte wohl die Lage immer noch nicht wirklich erkannt und wollte jetzt die white-overall-Leute wegen unangemessener Kleidung des Saales verweisen. Aufruhr, Tröten, Konfetti, witzige Einwürfe von vielen Menschen ... Bedeutungsschwer unterbrach die Richterin dann die Sitzung für 5 Minuten. Währenddessen versuchte der extrem unsymphatische Staatsanwalt dann mit strafendem Blick, uns ins Gewissen zu reden und setzte sich dann bald wieder frustriert und kopfschüttelnd auf seinen Stuhl. Dann kam die Richterin mit 3 Gerichtsdienern (im Folgenden „Waldmeister“ genannt) wieder und befahl, die white overall-Leute zu entfernen. Die ersten wurden auch entfernt, kamen jedoch wieder reingelaufen, als die Waldmeister die nächten drei holen wollten... Nun ja, sie wussten also nicht, wie man mit so einer Situation umgeht, und dann geriet ein anarchistischer Multiaktivist aus einem kleinen Dorf in Mittelhessen :-) ins Visier der Richterin, weil er gerufen hatte, ihn doch bitte als erstes aus dem Saal zu entfernen. Die Waldmeister kamen an und wurden zugelabert, der eingehakte Anarcho wollte nicht gehen, und ein anderer Mensch aus Marburg :-) bestreute die Waldmeister mit Konfetti. Das war meiner Erinnerung nach auch schon fast das Ende des Prozesses, die Richterin verliess den Raum, der multiaktivist wurde nicht entfernt, und nach Kaffee und Kuchen machten wir noch eine kleine Spontandemo durch die Stadt.
Für mich auf jeden Fall eine sehr gelungene Aktion. Die Beteiligung am Prozesstag und die Anzahl der Menschen, die sich auf Aktionen vorbereitet hatten, war wirklich überwältigend. Der „Express“, ein sehr beliebtes und weit gestreutes Umsonstmagazin in Marburg hat einen zweiseitigen sehr coolen Artikel über den Prozess gebracht. Viele Leute haben sich begeistert über unsere Aktion geäussert. Für mich bleibt, das Repression begegnet werden kann, dass wir uns IMMER Handlungsfähigkeit erhalten können, dass WIR angreifen, egal wann, dass offensive politik auch in repressiven Situationen möglich ist, unglaublich wirksam sein und sehr viel Spass machen kann und das wir tatsächlich diese Etappe haushoch gewonnen haben...

Frechheit siegt ... zumindest manchmal!

Ganz einfache Beispiele können zeigen, wie kreative Antirepressioon auch vor Repression schützen kann. Das ist zwar kein Automatismus, aber es widerlegt doch die oft geäußerte Ansicht, Frechheit würde alles immer nur schlimmer machen. Der Prozeß gegen einen vermeintlichen Anti-NATO-Aktivisti (München 2002) wurde bei der ersten Verhandlung von Theatereinlagen, ständigen Störungen aus dem Publikum und der „Verschönerung“ des Gerichtsgebäudes begleitet - und da die angeklagte Person dem Drängen der Richterin zur Rücknahme des Widerspruchs nicht nachgab, mußte es in die Beweisaufnahme gehen. Darauf war das Gericht gar nicht vorbereitet und das Ganze mußte vertagt werden. Zum zweiten Termin schickte die angeklagte Person ein Fax mit nebenstehendem Inhalt. Tags drauf kam die Antwort des Gerichts: Der Termin wurde abgesagt.

Beispiel: Prozess in Hanau

Staatsschützer im Konfettiregen
Ein Verfahren gegen den Anmelder einer Antifademo im hessischen Bruchköbel bei Hanau ist an den eigenen Widersprüchen der Anklage gescheitert. Der ordentliche Herrschaftsrahmen der Prozessverhandlung wurde durch Antifas, die für ihre Meinung auch bestraft werden wollten, kräftig durcheinander gebracht. Der gerade in den Zeugenstand getretene Staatsschützer wurde mit Konfetti abgefeiert und mit einem Transparent dazu aufgefordert, „das Glotzen sein zu lassen“ und „alle einzusperren“. In dem entstehenden produktiven Chaos einer Prozessunterbrechung musste die Richterin als auch der Staatsanwalt nach Hinweisen des Verteidigers feststellen, dass den Anklagepunkten - bei genauerem Hinsehen - die Beweiskraft fehlte. Das Verfahren wurde daraufhin eingestellt. Anklagepunkte waren das angebliche wesentliche Abweichen von der genehmigten Demonstrationsroute, das Nichteinschreiten des Anmelders gegen Vermummung und eine nicht dem Genehmigungsbescheid entsprechende OrdnerInnenanzahl.
Nachdem pünktlich um 9.00 Uhr die Sicherheitsschleuse am Gerichtseingang passiert wurde, warteten schon - pünktlich wie immer - die drei Belastungszeugen im Gang auf uns: Ein Mensch vom Ordnungsamt, der an der Demo eingesetzte Hilfspolizist und derjenige, der diesen Prozess hauptsächlich wollte: Staatschützer Hillebrecht. Die freundlich lächelnde Richterin schloss die Tür auf und die kritische Öffentlichkeit von etwa 20 Personen nahm die raren Plätze auf und vor den Stühlen ein.
Als erstes belehrte die Richterin die kaum noch in den Raum passenden Zeugen. Nachdem diese den Saal wieder verlassen hatten, verlas der Staatsanwalt, ein junger Referent(???), den Strafbefehl. Nachdem der Angeklagte belehrt wurde, gab dieser eine längere Prozesserklärung ab. In dieser bewies der Angeklagte noch einmal das Vorhandensein von jugendlichen Neonazistrukturen und einer weit verbreiteten rassistischen Stimmung in den Dörfern, die die Faschos noch unterstützt. Besonders hervorgehoben war das verharmlosenden Verhalten der „offiziell Verantwortlichen“, sowie der eindeutigen Rolle des Staatsschützers Hillebrecht - der geduldig auf dem Flur wartete. Die Erklärung wurde mit einem eindeutigen Applaus seitens der kritischen Öffentlichkeit kommentiert.
Die Richterin wollte nun die Prozesserklärung zu den Akten nehmen, da sie ihrer Meinung nach vorgelesen wurde und nicht frei abgehalten wurde, was - wiederum ihrer Meinung nach - nicht gestattet sei, sie aber so jetzt mal durchgehen ließe. Das wollte der Angeklagte jedoch nicht, warum auch? Nun folgte ein kleinerer professioneller Disput zwischen Verteidigung und Richterin, ob was jetzt wie erlaubt sei, dabei warf die Richterin dem Verteidiger vor, ein Konfrontationsverteidigung zu führen. Nanu, ein Mensch nimmt sein Recht in Anspruch und schon ist das für ein Gericht eine Konfrontation? Und das alles, weil - unserer Meinung nach - die Richterin nicht zuhörte und die Erklärung gerne schriftlich hätte?
Schließlich akzeptierte sie jedoch die Entscheidung des Angeklagten, wenn auch mit eindeutig vorwurfsvollen Tonfall. Nun begann sie dem Angeklagten ihre erste Frage zu stellen - worauf dieser aber nur antwortete, dass er keine Aussage mache. Das erzürnte die Richterin nun vollends. Wiederum entstand ein kleiner Disput, diesmal über die Frage, ob eine Prozesserklärung nun eine Aussage sei, oder nicht. Ziemlich schnell gab sich die Richterin diesmal geschlagen - wenn die Verteidigung auch so stur ist - und bat den ersten Zeugen hinein: Den Beamten Hillebrecht. Wegen der räumlichen Enge saß der Zeuge, nicht mit dem Rücken zur Wand, sondern zur zahlreichen kritischen Öffentlichkeit - mit einen knappen Meter Distanz. Für den Staatsschützer Hillebrecht offensichtlich eine etwas unangenehme Position, hatte er doch in seiner kurzen Zuständigkeit, schon so einigen der Anwesenden eine Vorladung beschert oder sich anderweitig einen Namen gemacht. Und so wirkte er auch schon etwas steif und verkrampft, als ihm die Richterin nach seinen Personalien fragte, was aber natürlich auch einfach seine Art sein kann. Etwas zu kurz gekommen wirkte er auf jeden Fall schon, als er seinen Vornamen als „Andi“ angab und offensichtlich im Polizeipräsidium wohnt, da er keine andere Adresse angeben wollte, und insbesondere deshalb, weil seine letzten Worten „Weder verwandt noch verschwägert“ sein sollten.

Aktion aus dem Publikum
Gerade nämlich als die Richterin ihn so einsteigend fragte, „wie das denn so war auf der Demo“ und er tief Luft holte um seinen ganz wichtigen Beitrag zu leisten, das Gericht von der Gewalttätigkeit dieser Demonstration und den Autonomen aus der Metzgerstraße an sich zu überzeugen ... schnitt ihm einer, der eigentlich von der Gerichtordnung nur als Zuschauer definierten Menschen, das Wort ab! Der Prozess erfuhr eine Wendung.
Der plötzlich nicht mehr nur zuschauende forderte, dass die Richterin ihm und anderen Anwesenden auch den Prozess machen sollte. Schließlich seien sie auch AntifaschistInnenen und damit genauso zu verurteilen, wie der Angeklagte. Gleichzeitig entrollten die geständigen AntifaschistInnen ein Transparent mit der Aufforderung: „Staatschutz lass das glotzen sein, komm herüber, sperr uns ein!“. Der einzige anwesende Staatschützer kam dieser Aufforderung jedoch nicht nach.
Daraufhin wurde aus den öffentlichen Reihen Konfetti und Luftschlangen in den Raum geworfen, wovon der größte Teil auf dem Kopf, dem Kragen und den Schultern Andi Hillebrechts landete. Dieser blieb jedoch unbeweglich weiter sitzen und wandte nicht einmal den Kopf zu den hinter seinem Rücken agierenden AntifaschistInnen zu.
Etwa zehn Menschen forderten nun ihren eigenen Prozess, scheinbar aus unterschiedlichen Gründen. Während einer darauf bestand, dass die Leistung des Angeklagten nicht überschätzt werden sollte und er auch einen gleichwertigen Prozess wolle, forderte ein anderer jeden Antifaschismus als solchen sofort zu kriminalisieren. Eine andere wiederum forderte generell mehr Staatschützer und fähige RichterInnen, da es ja offensichtlich sei, dass das Gericht mit dieser Situation nicht ordnungsgemäß umgehen könne. Auf Aussagen der Richterin, die wohl dazu dienen sollten den Trubel zu deeskalieren und zu beenden, reagierten die repressiv vernachlässigten mit Parolen, wie „Staatsschutz für alle, sonst gibt´s Krawalle“ und lautem empörten Tröten. Hillebrecht saß derweil weiter auf seinem Stühlchen, während der Konfettiberg um ihn und auf ihm weiter wuchs ...
Die Richterin rief wider Erwarten nicht den Wachdienst, um den Saal räumen zu lassen und verteilte keine Ordnungsgelder. Statt dessen ließ sie sich auf eine 10 min. Verhandlungspause ein. Die empörten AntifaschistInnen verliesen daraufhin den Raum, da das Gericht nicht willens war, sie jetzt mit zu verurteilen, sondern sie zur Staatsanwaltschaft zwecks Selbstanzeige verwies. Der Raum leerte sich also personell um die Hälfte, während Hillebrecht weiter unbeweglich blieb.

Einstellung auf Staatskosten
In diesem unglaublich skurillen Moment - Konfetti, Tröten, zur Verurteilung drängende Antifas, eine überforderte Richterin, ein schweigender Staatsanwalt und als ruhender Pol der Staatsschützer, der sich gelegentlich seine Schultern kurz abstreifte - passiert dann das, was wir doch schon immer besser wussten: Jenseits von sturer, herrschaftlicher Ordnung kommen wir der Sache näher. Die Verteidigung wies nebenbei das Gericht und den Staatsanwalt auf die Widersprüche und die Unzulänglichkeit der Anklagepunkte im Strafbefehl hin. Der Staatsanwalt stimmt an zwei Punkten sofort zu. Die Verteidigung trinkt einen Kaffee während das Gericht und die Staatsanwaltschaft die Akte wahrscheinlich das erste mal lesen. Als die Verteidigung zurückkehrt - überall Konfetti, Luftschlangen, Hillebrecht hat sich immer noch nicht bewegt - steht das Angebot eigentlich schon fest: Einstellung auf Staatskosten. Seine Auslagen, also die Anwaltskosten, hat der Angeklagte selbst zu zahlen. Dieser geht darauf ein und schon ist der Prozess gelaufen. Die Öffentlichkeit steht auf, Gespräche, Aufbruchsstimmung - und plötzlich die Stimme des dann doch nicht vernommen Zeugen: „Bin ich jetzt entlassen?“...

Kommentar einer BesucherIn
Wir wissen nicht warum sich Hillebrecht nicht bewegte. Ob er es der unbedingte Wille zum Gehorsam war, ob er Angst hatte sich noch lächerlicher zu machen, wenn er in irgendeiner Weise auf den Konfettiregen reagiert hätte oder ob es eine Furcht von den bösen Autonomen ist, die Menschen wie ihm doch immer nur ans Leder wollen.
Wir wissen allerdings, dass diese Runde klar an uns ging. Wir haben uns nicht auf das Spiel des großen, unabhängigen Gerichtes, das nur die Wahrheit sucht, eingelassen; sondern vielmehr den Ablauf der Verhandlung, der nur der Bullerei genutzt hätte, in unserem Sinne gestört und verändert. Wir hatten gar nicht damit gerechnet, dass es so gut klappen könnte und sind von dem Ergebnis überrascht. Das die Anklage völliger Unsinn ist, war ja klar, aber dies muss ja eben nicht zur Einstellung führen. Maßgeblichen Anteil daran hatte der provinziellen Anfänger vom Staatsschutz, der nicht in der Lage war, seine Freunde vom Ordnungsamt entsprechend einzuweisen, und eine desinteressierte Polit-Staatsanwaltschaft. Wir haben uns dabei ertappt, dass wir die Bullen und die Justiz wieder mal überschätzt hatten.

Tipps zu Prozessen für Angeklagte und ZuschauerInnen

Die folgenden Texte sind für politische Prozesse gedacht, also wo es um sog. Straftaten geht, die einen politischen Hintergrund haben. Für andere sog. Straftaten, vor allem die große Gruppe der sozial motivierten Handlungen, die dieser eigentums- und reichtumsschützende Staat als Straftat auslegt, kann nicht alles automatisch auch gelten! Neben dem, um was es bei einem Gerichtsverfahren von Seiten der Anklage geht, sind Prozesse für etliche politische Ziele gut zu nutzen:

Abkürzungen und Hinweise


Vor dem Prozess

Bevor es überhaupt losgeht, vergeht meistens einige Zeit. Wen man nicht schon aufgrund des Ablaufs der Ereignisse ahnt, dass was im Busche ist, beginnt alles mit der Vorladung der Polizei zum Gespräch als BeschuldigteR, eventuell aber auch erst noch als ZeugIn. Da muss niemand hingehen. Eventuell kann es aber sinnvoll sein, z.B. per Telefon nachzufragen, um was es überhaupt geht - oder das beim Hingehen zu erkunden. Allerdings: Auf keinen Fall irgendwelche Aussagen zur Sache, zu anderen Sachen, zu eigenen Person oder zu anderen Menschen. Alles kann gegen Dich verwendet werden oder auch gegen andere. Auch ein „Nein“ auf die Frage „Waren Sie da und da?“ ist eine Aussage!!! Nur Schweigen, ein „Müssen Sie diese Frage stellen oder interessiert Sie das persönlich?“ oder „Woher haben Sie eigentlich diese schicke Krawatte?“ bis zu „Macht der Beruf eigentlich Spaß?“ usw. sind keine Aussagen.
Möglich, aber eher unüblich ist, dass auch die Staatsanwaltschaft jemanden vorlädt. Dort muss mensch hingehen (sonst ist Zwangsvorführung möglich). Als BeschuldigteR kann aber auch hier niemand zum Reden gezwungen werden (also gilt obiges hier auch). Anders ist es als ZeugIn ... daher machen die Ermittlungsbehörden manchmal den Trick, jemanden als ZeugIn zu laden, um sie/ihn erstmal zum Reden zu zwingen. Offensive Gesprächsführung zu ganz anderen Fragestellungen kann auch hier helfen.
Der Gerichtsprozess beginnt dann mit der Übersendung der Anklageschrift. Jetzt sind die Akten auch beim Gericht - spätestens jetzt sollte dort Einsicht genommen werden. Mit etwas Mühe geht das aber auch schon vorher. EinE AnwältIn ist hilfreich, weil diese die Akten übermittelt bekommt - die/der Angeklagte nicht immer (lohnt sich aber das Streiten darum), da kann oft nur im Gericht in den Akten geblättert werden. Außerdem kann einE AnwältIn natürlich bei allem weiteren beraten. Akteneinsichtsmöglichkeiten (mit vorformulierten Anträgen).


Im Prozess

Aussagen und Rederecht des/der Angeklagten
Der/die Angeklagte kann jederzeit zur Sache reden - nicht nur als sogenannte „Einlassung“ am Anfang, sondern auch in der Beweiserhebung, z.B. nach jeder Vernehmung eines/r ZeugIn. Rechtsgrundlage sind § 243, Abs. 4 der StPO und § 136.

Insbesondere der Absatz 2 kann als Rechtsgrundlage dienen, zu jeder passenden Zeit eine Aussage machen zu können. Wird sie verwehrt, sollte darüber wiederum ein Gerichtsbeschluss eingefordert werden (siehe oben).

Zum Prozessablauf

Rechtsgrundlage ist die Strafprozessordnung. Dort ist der genaue Ablauf geregelt einschließlich der zeitlichen Reihenfolge. Das Gericht muss sich im Prinzip daran halten - im Prinzip deshalb, weil Gerichte selbst rechts- und wahrheitsschaffende Gewalt sind. Das bedeutet, dass ihre Auslegung der Gesetzestexte selbst Recht schafft und in dem Moment der Verkündung zunächst unanfechtbar ist. Zwar kann jedes Gerichtshandeln per Antrag oder sog. Gegenvorstellung (nochmalige Begründung, warum die Annahme oder Ablehnung eines Antrages nicht richtig ist) angegriffen werden, aber das Gericht wird darauf in der Regel nicht eingehen. Dennoch macht das Sinn, denn nur durch eigene Anträge läßt sich der Prozessverlauf immer wieder stichpunktartig auch protokollarisch festhalten. Wenn in einem Antrag kritisiert wird, wie das Gericht gehandelt hat, kann die Handlung beschrieben werden und gelangt so über das Protokoll in die Gerichtsakten.
Ansonsten ist das Gericht nämlich Herrscher über das Protokoll und die Gerichtsakten. Von daher ist die Formalisierung des Prozesses durch ständige Anträge auch eine Einflussnahme auf das Protokoll - und damit der Ausgangspunkt für etwaige Berufungen, Revisionen oder Wiederaufnahmeverhandlungen.
Das gilt im Übrigen auch für das Wechselspiel zwischen Angeklagtenbank und ZuschauerInnen. Werden Aktivitäten im ZuschauerInnenraum vom Gericht attackiert oder gar Leute rausgeworden bzw. bestraft, können die Angeklagten in einem Antrag den Vorgang beschreiben, die Rücknahme fordern und begründen. Dadurch wird jeder Akt auch zu einem formalen Akt, politische Positionen lassen sich hineinbringen usw. Wer einen Prozess politisch begreift, sollte keine Chance auslassen zum Politisieren der Justizhandlungen.

Der Anfang: Formalia
Der Ablauf des Verfahrens im Gerichtssaal Schritt für Schritt. Zunächst die Strafprozessordnung:

Das klingt harmlos, enthält aber schon alle wesentlichen Strukturmerkmale eines Prozesses. Dieses sind in der Regel (einige RichterInnen weichen davon ab oder lassen Abweichungen in einer liberalen Geste zu ...):

In der Regel ist die Anklageschrift schon übersandt worden an den Angeklagten oder die VerteidigerInnen - ist also langweilig. Allerdings tritt hier erstmal der formale Kontrahent auf ... eine Möglichkeit vor allem für das Publikum, mit allen Mitteln der Störung oder subversiven Kommunikation zu agieren. Der/die StaatsanwältIn kann sich dagegen formal nicht direkt wehren, sondern muss sich immer ans Gericht wenden, um z.B. Störungen zu beenden. Klar muss aber sein: Gerichte sind meist extrem aggressiv, wenn sie merken, dass sich nicht als Halbgötter in Schwarz akzeptiert werden. RichterInnen haben unglaubliche Vollmachten (was ihre Ausnahmestellung in diesem religiösen Regime „Rechtsstaat“ unterstreicht), können z.B. Leute aus dem Saal werfen, dirigieren alle anwesenden Sicherheitskräfte und schaffen mit jeder Äußerung geltendes Recht. Ordnungsgelder und -strafen (ein oder mehrere Tage Knast für Ruhestörung im Gericht!) sind schnell verhängt - also immer aufmerksam sein, wie sich die Sache entwickelt und im richtigen Moment wieder unterschrauben ... eventuell wieder subversiv: „Ja, ich sage jetzt nichts mehr, hier haben Sie das sagen, ich habe die Klappe zu halten, auch wenn Sie später so tun, als sprächen sie in meinem Namen“ oder ähnliches.
Formal ist der Staatsanwalt der Gegner der Angeklagten. Das Gericht ist formal neutral (guter Witz, gel?). Natürlich ist alles ein widerlicher Filz, es sind die gleichen Stellen, die sie bezahlen, sie haben zusammen studiert, gehen in die gleichen Kantinen, setzen die Gesetze derselben Leute um, die sie bezahlen und sind auf jeden Fall wichtige Mitglieder gesellschaftlicher Eliten, die vor allem Angriffe auf sie nicht mögen. Wer klaut, kann schon mal auf Milde hoffen - erst recht, wer besticht, betrügt oder in ähnlicher obrigkeitstypischer Weise sog. Straftaten begeht. Aber wer „von unten gegen oben“ Politik macht, hat seine politschen GegnerInnen auf der Richterbank vor sich.

Einlassung der Angeklagten zu Beginn

Dann also das erste Mal die Bühne für die Angeklagten. Zunächst wird er/sie befragt, ob er/sie sich überhaupt äußern will. Es wird gerade aus „linken“ Quellen meist empfohlen, nichts zu sagen - und eventuell den/die AnwältIn sprechen zu lassen. Diese Position schafft Probleme:

Als hohe Kunst einer offensiven Einlassung kann nicht nur eine politische Erklärung, sondern die präzise Benennung erfolgen, warum dieses Verfahren läuft - aus wessen Interessen, mit welchen Erfindungen usw. Das am Anfang genannt zu haben, bietet die Chance, im Prozess dann z.B. ZeugInnen dazu zu befragen. Im Idealfall laufen zwei Prozesse parallel: Gericht und StaatswältInnen wollen politisch unerwünschte Personen hinter Gitter bringen - die Angeklagten aber wollen im Prozessverlauf aufdecken, was Polizei und Justiz antreibt, welche Methoden wie benutzen und welche Lügen sie aufbauen. Als Beispiel kann die Einlassung der Angeklagten im großen Prozess gegen Projektwerkstättler vom 10.3. bis 3.5.2005 in Gießen gelten - die Einlassung mit Benennung sehr vieler Vorwürfe gegen die Polizei, Staatsanwaltschaft und andere, die mit dem Prozess ihre Kritiker zum Schweigen bringen wollten, dauerte mehrere Stunden (mehr ...) und war bereits mit mehreren Beweisanträgen verknüpft, die Machenschaften der Polizei näher zu untersuchen. Die lehnte das Gericht natürlich alle ab, aber sie wurden alle nacheinander durch Anträge genannt einschließlich der Quellen und Zitate aus Gerichtsakten, die mensch sonst nicht veröffentlichen darf. Jetzt stehen sie sogar umfangreich auf Internetseiten - und das völlig legal, weil was im Gerichtsprozess vorgelesen wurde, darf danach öffentlich zitiert werden!!!
Das letzte ist sehr wichtig: Ständig Anträge stellen, zusätzliche persönliche Einlassungen und Erklärungen abgeben - am besten schriftlich und mit Quellen und Zitaten aus den Akten vollgepackt. Dann können sie öffentlich verwendet werden! Ein Gerichtsprozess ist immer eine Bühne der Enthüllung!
Auch VerteidigerInnen dürfen sich äußern ..., es kann also dauern und jeder Versuch des Gerichts, die Einlassung oder andere Erklärungen zu unterbrechen, sollte umkämpft werden, z.B. mit Anträgen dagegen, denn das riecht immer stark nach Verfahrensfehlern, wenn Angeklagte nicht reden dürfen, obwohl sie das zu einer passenden Zeit tun.

Beweisaufnahme
Nachdem die Angeklagten fertig sind, beginnt die Zeremonie der Beweisaufnahme. Das ist das Kernstück des Prozesses. Hier werden alle möglichen Beweismittel nacheinander abgeklappert:

Welche Beweise alle zum Zuge kommen, können auch die Angeklagten steuern. Beweisanträge sind das wichtigste Mittel, um den Prozessverlauf zu steuern. Für die Beweisanträge sollte mensch einiges beachten:

Die Strafprozessordnung sieht selbst viele Fälle vor, warum das Gericht ein Antrag abgelehnen kann. Beachtet werden sollte der letzte Fall des Absatzes 3. Der kommt nämlich recht häufig vor. Ein Antrag wird abgelehnt, weil er so behandelt werden kann, als wäre er wahr („als wahr unterstellt“ ist manchmal die Formulierung des Gerichtes). Das bedeutet, dass zwar der Antrag abgelehnt wird (also z.B. die ZeugInnen nicht geladen werden), aber er in der Sache siegreich ist. Damit das auch genutzt werden kann, muss die Tatsachenbehauptung überlegt formuliert sein, so dass sie später genutzt werden kann - denn ab der Als-wahr-Unterstellung ist das, was im Beweisantrag als Tatsachenbehauptung formuliert wurde, die Wahrheit (zum Erinnern: Alles, was ein Gericht entscheidet, ist dadurch offizielle Wahrheit!).

Allerdings nicht zu früh freuen - selbst dann, wenn ein Beweisantrag, der einen eindeutig entlastet, als wahr angenommen wurde, kann trotzdem verurteilt werden. Wer das nicht glaubt, hat Gerichte noch nicht verstanden und glaubt immer noch an den Weihnachtsmann ... äh, die Unabhängigkeit von Gerichten.

Die Anhörung eines weiteren Sachverständigen kann auch dann abgelehnt werden, wenn durch das frühere Gutachten das Gegenteil der behaupteten Tatsache bereits erwiesen ist; dies gilt nicht, wenn die Sachkunde des früheren Gutachters zweifelhaft ist, wenn sein Gutachten von unzutreffenden tatsächlichen Voraussetzungen ausgeht, wenn das Gutachten Widersprüche enthält oder wenn der neue Sachverständige über Forschungsmittel verfügt, die denen eines früheren Gutachters überlegen erscheinen.

Es gibt noch ein paar weitere Paragraphen, die die Vorgehensweise bei Beweisen (in der Regel ja ZeugInnen) regeln.

Und noch viele mehr ... bis zum § 256 lauter Paragraphen zu ZeugInnen, anderen Beweisstücken usw. Lohnt sich mal, das durchzulesen oder die StPO mit im Gerichtssaal zu haben. Ansonsten wird es erst wieder wichtig im folgenden Paragraphen. Der garantiert den Angeklagten nämlich nach jeder/m (!) ZeugIn oder anderen Beweisstück das Recht auf eine Erklärung zur Sache. Also viel Möglichkeiten, in den Prozess einzugreifen, zu argumentieren, zu politisieren, zu bewerten.

Dann geht's so langsam zu Ende. Das ist Gelegenheit, noch ein paar Sachen zu erwähnen, die immer gelten:

Einige Anträge haben besonderen Status. Vor allem gilt das für Befangenheitsanträge, die gestellt werden können gegen die dem Gericht angehörige Personen, also die RichterInnen, SchöffInnen und ProtokollführerInnen, eventuell noch andere Personen, die z.B. begutachten. Absurd ist, dass diese nicht sofort behandelt werden müssen, sondern nur die gegen die Vorsitzenden RichterInnen (also beim Amtsgericht immer gleich, da da nur einE RichterIn da ist). Über die Befangenheit wird (unglaublich, aber wahr) durch die Betroffenen selbst entschieden. Dennoch ist es sinnvoll, solche Anträge zu stellen, wenn sich die Gelegenheit ergibt, weil sich die zu erwartende Ablehnung des Antrags für eine spätere Berufung oder Revision eignet. Daher auch hier alles immer schriftlich - und dafür eine umfangreiche Pause beantragen.

Plädoyers

Irgendwann ist die Beweiserhebung zu Ende. Das Gericht schließt dann die Beweiserhebung. Spätestens jetzt muss es zu allen Beweisanträgen Entscheidungen treffen, da das noch zur Beweiserhebung gehört.
Nach der Beweiserhebung wird oft noch etwas über die persönlichen Verhältnisse der Angeklagten geredet, wieviel Geld sie verdienen und vor allem, welche Vorstrafen sie haben. Danach kommen die Plädoyers. In der ersten Instanz zuerst die Staatsanwaltschaft, dann die Verteidigung (jedeR Angeklagte hat das Recht, ein Plädoyer zu machen - auch zusätzlich zu denen der VerteidigerInnen). In der Berufung ist es umgekehrt, also erst die Angeklagten und/oder Verteidigung. Nach den Plädoyers aber hat auf jeden Fall jedeR Angeklagte die Möglichkeit für ein sogenannten „letztes Wort“. Da kann gesagt werden, was will!

(1)Einem der Gerichtssprache nicht mächtigen Angeklagten müssen aus den Schlußvorträgen mindestens die Anträge des Staatsanwalts und des Verteidigers durch den Dolmetscher bekanntgemacht werden.

Urteil=

Die Paragraphen dazu:

Es gibt einige weitere Paragraphen zum Urteil. Das Urteil bildet den Abschluss und traurigen Höhepunkt des Prozesses. Es ist der bedeutendste Akt der Herstellung von Objektivität und Wahrheit, der religiöse Kernakt in der Vollziehung von Rechtsstaats-Liturgie. Für Aktionen ist der wichtigste Zeitpunkt gekommen, denn hier werden die sakrale Ordnung, die antiemanzipatorische Logik von Mobiliar, Sprache, dem unterwürfigen Aufstehen aller usw. auf die Spitze getrieben. Und: Es kann niemandem mehr schaden, jetzt Aktionen zu machen, denn das Urteil steht fest. Auch kann mensch nichts mehr verpassen, beim Rauswurf nur noch die Urteilsverlesung. Da das Urteil zum Prozess dazu gehört, kann es für Berufung oder Revision sogar von Vorteil sein, nun das Gericht zu unüberlegten Handlungen, z.B. der Räumung des gesamten Saales zu provozieren.
Am Beginn des Urteil stehen die Wort, die den anti-emanzipatorischen Gehalt von Gerichtsprozessen und Rechtsstaat am deutlichsten machen: „Im Namen des Volkes“. Das ist aus vielerlei Hinsicht eine üble Bevormundung:

Weil die Urteilsverkündigung die krasseste Form anti-emanzipatorischen Denkens ist und gleichzeitig nichts mehr zu verlieren ist, können hier Aktionen gut ansetzen. Beispiele, teilweise schon mal praktisch angewendet, sind:

Ein abschließendes Wort noch zum Verhältnis Publikum - Angeklagte. Natürlich geht es nicht, Aktionen zu machen, wenn die Angeklagten explizit dagegen sind. Denkbar ist (wenn die Angeklagten Schiß haben), abzusprechen, dass die Angeklagten selbst das Gericht mit der Bitte um Ruhe unterstützen, aber das Publikum sich nicht dran hält. Dann ist der Angeklagte selbst nicht in der Schußlinie (ähnlich wie bei Demoleitungen, die ja Polizeibefehle durchsetzen müssen, wo es dann gut ist, wenn sich einfach niemand dran hält).
Viele, auch „linke“ Antirepressionsgruppen empfehlen, keine Aktionen zu machen, weil das den Angeklagten schaden würde. Diese Angstmacherei geben viele Angeklagte an ihr Umfeld weiter. Das aber ist totaler Blödsinn! Es gibt keinerlei Logiken, nach denen man vorhersehen kann, wie ein Gericht auf Aktionen reagiert. Steht ein Urteil schon vorher fest (und das ist meistens so), dann ist es ohnehin egal. Aber auch sonst lässt sich nichts kalkulieren. Es sind schon Gerichtsverfahren eingestellt worden wegen Aktionen - und auch das Gegenteil ist schon eingetreten. Es lässt sich also weder sagen, dass Aktionen den Angeklagten schaden noch das umgekehrte. Wer irgendsowas sagt, verfolgt andere Interessen und verbirgt die nur.
Grund für Aktionen im Gerichtssaal ist denn auch nicht die angeklagte Person, sondern die Politisierung des Prozesses. Entsteht dadurch öffentliche Aufmerksamkeit, kann das auch im Prozess helfen - muss aber nicht. Letztlich ist es die Frage, ob man Repression selbst zur politischen Aktion macht oder sich den Spielregeln unterwirft. Letzteres ist schon vom Ansatz her wenig emanzipatorisch. Aber zur Zeit ist es in „linken“ Bewegungen üblich, sich selbst als revolutionär zu feiern, um in der Praxis die Spielregeln der Herrschenden zu übernehmen: Aktionen nach Demonstrationsrecht, Beteiligung nach parlamentarischen Regeln, eigene Zentren mit Hausrecht ... da passt ein Gerichtsprozess mit Unterwerfung unter die absurden Regeln und Überlassung des Handelns denen, die damit auch noch Geld verdienen (RechtsanwältInnen), nur zu gut. Kreative Antirepression ist ein Akt emanzipatorischer Selbstbefreiung - gegen die Systeme der Herrschenden und die Disziplinierung aus den eigenen Reihen!

Nach dem Prozess?

Nach der ersten Instanz sind Berufung (Wiederholung des ganzen Verfahrens) und Revision (Rechtsfehlerüberprüfung) möglich, nach der zweiten Instanz nur noch das letztere. Dann ist Schluß und gegen den Knast hilft nur noch Flucht oder eine erfolgreiche, politische Aktion gegen Knäste insgesamt ... leider z.Zt. wohl unwahrscheinlich. Bei Berufung und Revision sind enge Fristen zu beachten - für RechtsanwältInnen Alltag, für die Angeklagten aber wichtig, das nicht zu übersehen.

Werden dagegen irgendwo Grundrechte verletzt, kann zudem das Verfassungsgericht angerufen werden. Aber keine falschen Erwartungen - das BVerfG wird zwar gehypt als Kernelement des unabhängigen Rechtsstaates, in der religiösen Logik des Rechtsstaates ist es doch eher so etwas wie die staatliche Variante der Glaubenskongregation des Papstes in der katholischen Kirche. Weniger als 2 Prozent aller Eingaben werden überhaupt beachtet!

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