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Abgeschlossene Polit-Verfahren (und ihr Ausgang)


Amtsgericht Celle: Bußgeldverfahren wegen Schlachthofgeländebesetzung auf unbestimmte Zeit vertagt

Am 17.04.2012 fand im Amtsgericht Celle der erste Prozesstag im Bußgeldverfahren gegen eine Schlachtfabrikgegnerin statt. Vorgeworfen wurde ihr, dass sie den besetzten Bauplatzes in Wietze, auf dem die umstrittene Schlachtfabrik der Firma Rothkötter gebaut werden sollte nicht freiwillig verließ. Nach vielen Repressionen, Kontrollen, Einschüchterungen und fast sieben Stunden Verhandlung wurde der Prozess vertagt.

Gleich von Anfang an wurde versucht, das unterstützende Publikum und die Angeklagte ein zuschüchtern. Es gab doppelte Einlasskontrollen mit zum Teil belästigenden Durchsuchungen und ein großes Aufgebot an Sitzungspolizei. Diese wurde zum Teil extra aus Hannover herbeigeholt, da sie schon im Zusammenhang mit Prozessen wegen der Böhrunger Besetzung Erfahrungen im Verletzen und Rausschmeißen von unbeugsamen Publikum gemacht hatten. Diese „Sicherheitsmaßnahmen“ wurden von der Staatsanwältin damit gerechtfertigt, dass auf dem Flyer, der für Unterstützung der Betroffenen warb und auch hier veröffentlicht wurde, ein Aufruf zu Straftaten ersichtlich ist, indem dort ein Richter mit Gegenständen beschmissen werde.

Nachdem der Aktivistin schon im Vorfeld eine Pflichtverteidigung abgelehnt wurde, lehnte Richter Fischer in der Verhandlung auch den Antrag, sich von einer rechtskundigen Vertrauensperson unterstützen zu lassen, ab. Doch die Betroffene ließ sich dadurch nicht einschüchtern und führte den Prozess ohne Rechtsbeistand entschlossen und offensiv fort. Dabei stieß sie bei den etwa 30 Prozessbeobachter_innen auf Sympathie. „Ich fand es sehr ermutigend, dass sich die Betroffene nicht unterkriegen ließ. So konnte sie klar machen, dass der Widerstand gegen die Schlachtfabrik noch lange nicht vorbei ist und auch vor Gerichten keinen Halt machen wird.“, erklärt Ursula Schneider-Falk, eine Zuschauerin.

Schon von Beginn an zeigte sich die Strategie der Aktivistin, die Problematiken der Schlachtfabrik auch im Prozess zu thematisieren. So stellte sie Anträge, in denen sie Inhalte wie Tierausbeutung, Klimakatastrophe, Regenwaldrodung, und Abschiebung thematisierte und den Zusammenhang mit Kapitalismus und Herrschaft aufzeigte. Immer wieder wurde sie dabei durch Richter Fischer unterbrochen. Dazu meint Unterstützer Marius Klausmann: „Es war empörend wie Richter Fischer versuchte, die Angeklagte mundtot zu machen und dabei grundlegende Rechte der Betroffenen missachtete.“.

Auch in die Rolle der passiven Angeklagten wollte sich die Aktivistin nicht drängen lassen, so versuchte sie den Prozess auch nach ihren Vorstellungen mitzugestalten. „Die Strategie der offensiven Prozessführung ist es, dass sich Betroffene aus der Passivität, die ihnen vom Gericht auferzwungen wird, herauskämpfen. Ich sehe die Justiz als eine Wegbereiterin für die Schlachtfabrik und Wahrerin des Kapitalismus. Denn in beiden Fällen werden Individuen zu Objekten gemacht, die unterdrückt und entmündigt werden und am Fließband verurteilt und bestraft oder umgebracht werden. Indem Schlachtfabrikgegner_innen kriminalisiert werden, soll der Widerstand unterbunden und der grausamen Schlachtfabrik der Weg geebnet werden. Dadurch sollten wir uns nicht einschüchtern lassen!“, so die betroffene Aktivistin.

Nach etwa sieben Stunden wurde der Prozess vertagt. Die Aktivistin freute sich über die breite Unterstützung und kündigt an, auch am nächsten Prozesstag nicht klein bei zu geben: „Die große Unterstützung hat mir sehr geholfen. Sie hat mich ermutigt, auch beim nächsten Prozesstag weiterhin meine Kritik zum Ausdruck zu bringen und mich gegen diese Repression zu wehren.“

mehr Infos auch zur Kampagne gegen den Schlachthof in Wietze unter: antiindustryfarm.blogsport.de


Inhaltsverzeichnis

Verurteilt in erster Instanz: Prozess wegen angeblicher Körperverletzung im Rahmen einer Fahrscheinkontrolle, AG Tiergarten (Berlin)

Verurteilt zu 15 Tagessätzen a 15 Euro plus 1000 Euro Schmerzensgeld. Rechtsmittel gegen das Urteil wurden eingelegt.

Kontakt: ugr(at)riseup(punkt)net

Worum geht’s? Eine Fahrgästin der Berliner U-Bahn wurde im Januar 2011 von einer Kontrolleurin wegen Körperverletzung angezeigt.


Bericht 4. und letzter Prozesstag 09.02.2012, 13:00 Uhr, Turmstr. 91, Saal 671

Wir haben das letzte Wort…

Nachdem beim letzten Mal die Kontrolleurin als Nebenklägerin ihren Anwalt geschickt hatte, der eine Schmerzensgeld- und Lohnausfallsforderung einbrachte, erschien die Beschuldigte dieses Mal mit zwei Verteidiger_innen, von denen einer als Pflichtverteidiger beantragt und abgelehnt wurde. Auch die Anträge auf Ablehnung der Adhäsionsklage und auf Prozesskostenhilfe lehnte der überaus korrekte Richter aufgrund von Formfehlern ab.

Als nächstes wurde die Beweisaufnahme fortgesetzt. Beschuldigte und Laienverteidigerin stellten ca. zehn Beweis(ermittlungs)anträge. Danach konnte mensch ein Weilchen vor sich hindösen und dem Richter dabei zusehen, wie er mit Hilfe seines Protokollanten den Stapel an Anträgen vor sich in eine bearbeitbare Form brachte – alles ausbreiten, hin und her reichen, durchblättern, suchen, verwirrt sein… Was mensch eben so mit einem Haufen Papier machen muss. Das meiste davon wurde schließlich natürlich abgelehnt, war, wer hätte es gedacht, „zur Erforschung der Wahrheit nicht erforderlich“. Einem kleinen Standbild des Unfalls in Form eines Rollenspiels, in dem die Beschuldigte die Kontrolleurin spielte, wurde stattgegeben und sorgte für fröhlichen Applaus. Der Stunt des angeblichen Sturzes m.H. einer Sportmatte wurde jedoch nicht bewilligt, ebenso wenig die Vernehmung der/des U-Bahn-Fahrer_in, der/des Ärzt_in der Strafantragstellerin oder einer Sachverständiger_in zur physikalischen (Un-)Möglichkeit des angeblichen Tathergangs.

Mittlerweile hatten sich drei mit der Staatsanwältin verkumpelte Lederjacken-Typen dazu gesellt und die Plätze vor der Absperrung zu den Zuschauer_innen eingenommen. Auf explizierte Verwunderung darüber durch die Laienverteidigerin begründete der Richter, es liege im „Ermessen der Justizwachtmeister“ (die sich allerdings jedes Mal mit dem Richter beraten mussten, wenn eine_s aus dem Publikum den Sitzplatz nach vorn verschob), wen sie als „gerichtsbekannt“ einstufen und vorn sitzen lassen. Dem Antrag auf Verbannung der drei Schergen in den Zuschauer_innenbereich wurde nicht Folge geleistet. Somit definierten sich Personen aus dem Publikum kurzerhand selber als gerichtsbekannt – war ja schließlich nicht der erste Prozesstag – und machten es sich in der vordersten Reihe bequem.

Nach der Pause war dann auf einmal besagte Sitzreihe mit einer Vielzahl von Justizwachtmeister_innen besetzt, sodass die Öffentlichkeit zum Lauschen der Plädoyérs wieder hinten Platz nehmen musste. Was allerdings den Vorteil hatte, dass der erste Rang von der Angeklagten zu hören bekam, was in diesem Falle ihn betraf: Eure Überpräsenz und eure Metallgitter machen uns keine Angst, sondern outen die eure!

Die Beschuldigte sprach überdies das Thema „Prekäre Arbeitsbedingungen in der Wachschutzbranche“ (die Kontrolleur_innen der BVG sind Angestellte der Sicherheitsfirma Securitas) an, die zu unsolidarischem Verhalten der Betroffenen gegenüber anderen finanziell Benachteiligten führen. Sowas endet dann in Anzeigen und Falschaussagen, wie in unserem Fall. Abgesehen davon, dass der Beruf der Fahrscheinkontrolleur_in eh Mist ist (aufgegeben hat sie ihn immerhin schon mal), könnte mensch sich anstelle dessen gewerkschaftlich organisieren und gemeinsam für ein besseres Leben für alle kämpfen! Wäre die Nebenklägerin, die ja am zweiten Prozesstag ihre Meinung kundgetan hatte, dass es sich bei der Benutzung des ÖPNV ohne Fahrschein um „kein Kavalliersdelikt“ handle (oh-oh!), zugegen gewesen, hätte sie auch noch interessante Informationen über Alternativen zum kostengebundenen Personentransport in der belgischen Stadt Hasselt erfahren können.

Alternative Vorschläge gab es auch zu der Art der Konfliktbearbeitung durch Justiz und Strafsystem. Der Richter und die Staatsanwaltschaft gingen jedoch nicht auf die Idee ein, sich in einer Runde zusammen zu setzen und endlich vernünftig über die Angelegenheit zu reden (mensch könnte ja aus Versehen zu einer Lösung gelangen, mit der es allen ok geht – als ob es vor Gericht darum ginge!). Der Richter verbarrikadierte sich sofort nach dem Schlusswort in seinem Hinterzimmerchen, um sich einen neutralen Urteilsspruch von der objektiven, göttlichen Wahrheit einhauchen zu lassen. Das Interesse an diesem war dann aber seitens der Angeklagten und des nicht uniformierten Publikums doch eher mäßig. Sie verließen deswegen vor Urteilsspruch den Saal und sicherten sich nach dem dreieinhalbstündigen Gerichtstheater für den späten Nachmittag die gute Laune.


Wenn du das Letzte Wort genau nachlesen möchtest, kannst du das hier tun


Bericht dritter Prozesstag 26.02.2012, 13.30h, Turmstr. 91, Saal 101

Einschüchterung und Nebenklage

Der dritte Prozesstag am 26.01.2012 begann mit deutlichen Einschüchterungsmaßnahmen seitens des Gerichts gegenüber dem Publikum sowie der Angeklagten und ihrer Laienverteidigerin.

Der Prozess fand in einem Verhandlungssaal (Saal 101) des Gerichtsgebäudes in der Turmstraße statt, den die Zuschauer_innen nur durch einen separaten Eingang von der Straße aus betreten durften, während Angeklagte und Verteidigerin sowie alle anderen Prozessbeteiligte den Saal normal vom Gang aus betreten konnten. Ein gemeinsames Warten vor dem Saal der Angeklagten zusammen mit ihren Unterstützer_innen wurde auf diese Weise unterbunden. Als ob das nicht genug an Einschüchterungsmaßnahmen sei, wurde zudem der Gang vor dem Saal durch Absperrgitter rechts und links der Saaltüre abgesperrt, sodass ein Zutritt zum Saal nicht ohne weiteres möglich war, da mensch sich erst der Kontrolle bei den Absperrungen unterziehen musste (zusätzlich zu den “normalen” Eingangskontrollen des Gerichts). Obwohl die offensiv-kreative Prozessführung von Seiten der Verteidigung und des Publikums bisher ohne größere Tumulte ablief und das Gericht noch sehr geschont wurde, scheint es Angst zu haben…

Dann trat zum ersten mal der Anwalt der Strafantragstellerin auf der Bühne des Geschehens auf, um die Nebenklage nun zu beantragen, welche natürlich angenommen wurde. Die Nebenklage beinhaltet im Wesentlichen eine Schmerzensgeld- und Lohnausfallsforderung. Aufgrund der nun veränderten und verkomplizierten Lage wurde die Verhandlung vertagt, damit die Angeklagte und ihre Verteidigerin sich auf die neue Situation vorbereiten können. Der Befangenheitsantrag vom letzten Prozesstag wurde natürlich negativ beschieden. Dieser Prozesstag war also wieder recht kurz. Aber nicht zu kurz für die Verteidigung, um noch jede menge Anträge zu den Einschüchterungsversuchen zu stellen und Rügen zu verteilen.

Allerdings hat die Verteidigung nun aufgrund der komplizierteren Situation einen Pflichtverteidiger und eine Verschiebung des Termins beantragt, dessen Entscheidungen uns noch unbekannt sind und wir wissen noch nicht, ob am Donnerstag wirklich der Termin stattfinden wird. Wir halten euch auf dem Laufenden. Auch wenn ein Anwalt auf unserer Seite nun mit auftritt, werden wir weiter offensiv und kreativ vorgehen – is doch klar.

Wir wünschen uns wieder viele viele Menschen im Publikum, die uns unterstützen! Ihr seid herzlich eingeladen!


Bericht zweiter Prozesstag 12.01.2012, 12.30h, Turmstr. 91, Saal 862

Die Vernehmung der Zeug_innen

Ein nicht uninteressanter zweiter Prozesstag, da an diesem die Zeug_innenvernehmung stattfand. Wieder waren viele mutige Unterstützer_innen im Publikum, die sich nicht in ihre passive Rolle einfügten, leider nicht so viele wie am ersten Verhandlungstag. Noch zu Beginn stellte die Verteidigung zwei Befangenheitsanträge, von denen der erste mit der Begründung abgelehnt wurde, er hätte den gleichen Inhalt wie der Befangenheitsantrag vom ersten Prozesstag und würde offensichtlich der Verfahrensverschleppung dienen. Auch nach mündlicher Erläuterung über den inhaltlichen Unterschied der beiden Anträge seitens der Verteidigung, hatte Richter Konecny kein Interesse sich weiter damit zu beschäftigen und blieb bei der Ablehnung. Den zweiten Befangenheitsantrag nahm er dann aber an und hätte die Hauptverhandlung eigentlich an dieser Stelle erneut aussetzen müssen. Die Zeug_innen-Vernehmung wollte er aber trotzdem noch an dem Tag durchführen, was er auch tat. Ein Antrag auf Trennung der Zeug_innen, während sie nicht vernommen werden, wurde als unbegründet abgelehnt. Vernommen wurden also nun die Kontrolleurin, die angeblich zu Schaden gekommen ist und Anzeige erstattet hatte, sowie ihr Kollege, der bei der Fahrscheinkontrolle dabei war; des Weiteren ein Polizist, der rein gar nichts zur Sache aussagen konnte und nur vom Richter geladen wurde, damit die Verteidigung einen Grund weniger hätte einen Antrag zu stellen. ;) Die Zeug_innen machten so ziemlich die gleichen sich widersprechenden Aussagen wie schon bei der Polizei. Die Kontrolleurin verwurschtelte sich noch mehr in Widersprüche in ihrem ohnehin schon unrealistischen Gschichtl. Die Amtsanwältin versuchte mit Suggestiv-Fragen Klarheit zu Lasten der Angeklagten in die Sache zu bringen, was sonst. Die Beweisaufnahme ist aber noch nicht abgeschlossen und weiter geht die Fahrt am Donnerstag, den 26.01.2012, um 13.30 Uhr. Als Ort wurde erstmal der Saal 1007 in der Kirchstr. 6 festgelegt, aber vielleicht gibt’s wieder eine Verlegung in den Saal 862 in der Turmstr. 91.

Wir freuen uns wieder über viele viele Unterstützer_innen im Publikum und kreative Aktionen!


Bericht erster Prozesstag 01.09.2011, 10h, Kirchstr. 6, Saal 1007

Das Gericht sah sich am ersten Prozesstag am 01.09.2011 mit einer offensiv geführten Verteidigung seitens der Angeklagten und einem zahlreich erschienenen Publikum aus ihrem Unterstützer_innenkreis konfrontiert. Der Forderung nach mehr Sitzmöglichkeiten wurde widerstandslos nachgegeben und der Antrag auf Laienverteidigung sofort angenommen. Noch vor dem Ende der Personalienaufnahme durfte der Richter sich von der Verteidiger_in für befangen erklären lassen, woraufhin der Prozess schon nach 25 Minuten vertagt wurde.

Seit diesem ersten Prozesstag sind über zwei Monate vergangen, er wird deshalb ganz von vorne anfangen und mit dem gleichen Richter fortgesetzt, da dieser sich „nicht befangen fühlt“. War ja klar.

Zu diesem Termin sind dieses mal wahrscheinlich drei Zeug_innen geladen: Neben der angeblich geschädigten Kontrolleurin noch ihr Kollege, der dabei war und ein Polizist, der die Anzeige auf der Wache entgegengenommen hat…

Es geht uns auch weiterhin darum, (staatliche) Repression zu demaskieren, anzugreifen und lächerlich zu machen, um Angstmechanismen zu durchbrechen und handlungsfähiger zu werden. Außerdem wollen wir unsere Kritik am objektiven Wahrheitsanspruch der Justiz thematisieren und unseren Handlungsspielraum in Gerichtsverfahren ausnutzen, anstatt die Verantwortung den „allwissenden Expert_innen“ zu überlassen.

Wir möchten an dieser Stelle gerne nochmal allen danken, die uns während des bisherigen Prozesses und seiner Vorbereitung unterstützt haben! Ihr seid toll! :) Wir würden uns auch dieses Mal über eure solidarische An- und vor allem Teilnahme freuen, egal ob durch „pure Präsenz“ oder kreative Aktionen!

Die Soli*Gruppe

EINSPRUCH GEGEN DEN STRAFBEFEHL VERWORFEN: 02.02.2012, 09:00 Uhr - Amtsgericht Tiergarten (Berlin, Turmstraße 91), Sitzungssaal 862

Hausfriedensbruchsprozess im Zusammenhang mit den Gentechnikaktionstagen im Sommer 2009 in Berlin
Die Angeklagte wurde ca. 25 Minuten in den Kontrollen festgehalten, währenddessen wurde sie durch Verwerfung des Einspruchs verurteilt: mehr dazu hier
Rechtmittel gegen dieses Vorgehen sind eingelegt

Im September 2009 wollten zwei Aktivistinnen im Rahmen der Gentechnikaktionstage ein Transparent am Julius-Kühn-Institut (Gentechnikbehörde in Berlin-Dahlem) aufhängen (siehe hier). Einer der Kritikpunkte am JKI: Als sogenannte Benehmensbehörde berät das JKI die Zulassungsbehörde BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit) bei Freisetzungsanträgen für Gentechnik und jedes mal werden die Freilandversuche ohne weitere Prüfung als „absolut sicher“ eingestuft. Franziska wird vorgeworfen an dieser Protestaktion beteiligt gewesen zu sein und das Aufhängen des Banners vom Boden aus beobachtet zu haben. Sie wurde des Hausfriedensbruchs beschuldigt und muss sich – nachdem sie gegen einen Strafbefehl in Höhevon 30 Tagessätzen zu je 15 Euro Einspruch eingelegt hat – vor Gericht verteidigen.

Bereits am 24. März 2011 fand der erste Prozesstag gegen die Aktivistin vor dem Amtsgericht Tiergarten (Berlin, Turmstraße 91, Sitzungssaal 862) statt. Dieser wurde nach eineinhalbstündiger Verhandlung vertagt. Am 29. September 2011 war der zweite Prozesstag. Auch dieser wurde ohne Einstieg in die Beweisaufnahme vertagt.
Klar ist allerdings bereits jetzt das die vorsitzende Richterin nicht bereit ist der Angeklagten eine_n Pflichtverteidiger_in oder eine_n Wahlverteidiger_in nach § 138 II StPO zu gewähren. Franziska will jedoch weiter darum kämpfen nicht unverteidigt auf der Anklagebank sitzen zu müssen. Außerdem hofft sie, nun endlich ihre Anträge stellen zu können um die Risiken der "Grünen Gentechnik" aufzuzeigen und darzulegen weshalb der Vorwurf des Hausfriedensbruchs im vorliegenden Fall völlig absurd ist.

In der gleichen Sache gab es Verfahren gegen gegen die beiden Klettererinnen. Diese Verfahren wurden im Gegensatz zu dem laufenden Verfahren eingestellt. Gegen andere beteiligte Aktivist_innen kam es noch nicht einmal zu einem Prozess. „Franziska wurde willkürlich herausgegriffen, weil sie bereits in anderen Zusammenhängen als Gentechnikgegnerin aufgefallen war. Es geht offenkundig darum, eine politische Person für ihr Engagement zu bestrafen.“, bewertet eine Unterstützerin die Situation.

Die Umwelt- und Politaktivistin freut sich sehr über Solidarität und Unterstützung!
Kommt zum Prozess!

Unterstützungsmöglichkeiten:

Weitere Informationen:
Weitere Informationen auf gentechfilz.blogsport.de.

Kontakt:
Berlin_entfilzen(aehhht)riseup(dooht)net
Tel. 0176 21727132

VERTAGT: Do, 5.1.2012 um 9 Uhr im Amtsgericht Mainz

(Gebäude A, Diether-von Isenburg-Str.) im Saal 209: Gerichtsverfahren wegen vermeintlicher Körperverletzung gegen Polizisten am Rande eines anderen Gerichtsverfahrens


06.12.11, 14.15, Amtsgericht Frankfurt (Hammelsgasse 1)

"Mundraub" - Prozess

Einer Person wird vorgeworfen, in einem Supermarkt Lebensmittel im Wert von 6,76 Euro gestohlen zu haben. Der angebliche Ladendiebstahl wurde verfolgt, da die Betroffene in den letzten Jahren im Kampf gegen den Ausbau des Frankfurter Flughafens aktiv war. Sie steht also nicht vor Gericht, weil sie eine Kleinkriminelle ist, sondern weil sie durch politisches Engagement aufgefallen ist.

Generell gibt es genug Nahrungsmittel für alle Menschen. Aber momentan konzentriert sich der Reichtum in einem kleinen Teil der Welt. Möglich ist das nur durch die Ausbeutung und Zerstörung von Menschen, nichtmenschlichen Tieren und deren Umwelt. Die Kosten unseres „Wohlstandes“ tragen die Menschen in anderen Teilen der Welt, wo es dafür an allem fehlt.

Wir haben das „Glück“, in der Überfluss – Gesellschaft zu leben. Doch auch hier sind wir von Ausbeutung betroffen. Deutlich wird das in der alltäglichen Realität durch Leiharbeit, schlechten Lohn und wenig Rechte. Da kann es sein, dass die, die eine Ware produzieren, sich diese selbst nie leisten könnten. Deshalb gibt es auch hier Armut und knurrende Mägen, während die Regale der Supermärkte schier überquellen. Essen darf nur, wer Geld hat. All dies sind Eigenschaften des kapitalistischen Systems. Genau diese Zustände werden nun (wieder einmal) von einem Gericht legitimiert, gesichert und gegen jegliche Angriffe geschützt.

Hier zeigt sich, dass Gerichte nichts Neutrales sind. Es besteht eine Verzahnung von Rechtsstaat, Demokratie und Kapitalismus. Eben daraus ergibt sich die politische Relevanz des Prozesses. Er soll ein System schützen, in dem Verwertbarkeit und Konsum über allem stehen. Es wird Nahrung zur Ware gemacht, um daraus Profit zu schöpfen. Und das Recht auf Profit gilt mehr als ein gutes Leben für alle. Deshalb baut sich der Justiz-Apparat zu seiner vollen Größe auf, sobald der geringste Verdacht aufkommt, jemensch könnte diese Ordnung gestört haben.

Es steht eine vor Gericht, aber gemeint sind wir alle. Deshalb: Kommt zum Prozess! Solidarisiert euch!

Termine & Infos:

http://ohnekampfkeinmampf.blogsport.de/


Gendreck-weg-Prozesse in Würzburg

Zum Teil offensiv geführt: Terminliste


CONTAINERPROZESS 2011 IN DÖBELN

Mittwoch, den 21.09.11 - 13:00 Uhr, Amtsgericht Döbeln


Skandalprozess wegen Mülldiebstahl endet mit Freispruch

Der Prozess um den Diebstahl von Müll am heutigen Mittwoch, 21.9.2011 vor dem Amtsgericht Döbeln(Mittelsachsen) endete nach 2 Stunden Verhandlung mit einem Freispruch für den Angeklagten aus tatsächlichen Gründen. In der Innenstadt und vor dem Gericht wurde mit Straßentheater, Kreidemalerei und Transparenten auf den Prozess aufmerksam gemacht.

2 junge Männer wurden letztes Jahr beschuldigt, noch genießbare Lebensmittel aus Mülltonnen der Döbelner Marktkauffiliale entnommen zu haben. Dies störte zwar den Supermarkt nicht, aber die Staatsanwaltschaft Chemnitz konstruierte ein "besonderes öffentliches Interesse" an der Strafverfolgung. So kam der Fall letzten Herbst bereits vor Gericht. Nach zwei Verhandlungstagen, teilweise bis in den späten Abend, und etlichen Skandalen in und um den Prozess wurde das Verfahren gegen Einen der Beiden eingestellt. Christof N. jedoch stimmte einer Einstellung gegen Auflage nicht zu. Nach fast einem Jahr wurde der Fall nun also wieder von vorne aufgerollt.

Die Begründung für den Freispruch war, dass dem jungen Mann nicht nachgewiesen werden kann, dass er die Lebensmittel tatsächlich aus diesem einen in dem Strafbefehl aufgeführten Container entnommen hatte. So forderte am Ende sogar der Staatsanwalt einen Freispruch für den Angeklagten. "Die Erkenntnisse, dass die Tat nicht nachgewiesen werden kann, lagen letztes Jahr genauso vor. Damals ließ sich die Staatsanwaltschaft nichtmal auf eine Einstellung ohne Auflage nach §153 STPO ein. Es sind also keine neuen Erkenntnisse, die Staatsanwalt Stefan und Richter Ehrlich zu dem Freispruch bewegt haben." mutmaßt der Angeklagte Christof N., der sich selbst verteidigte. "Vielmehr würde ich vermuten, dass letztere sich nicht politisch und juristisch mit dem Thema Containern auseinandersetzen wollten. Erst recht wollten sie kein Urteil riskieren, dass am Ende besagt, Containern sei keine Straftat."

Dem Angeklagten wurden (gerade zu Beginn der Verhandlung) nahezu sämtliche Rechte der Strafprozessordnung verweigert, so wurde ohne Behandlung u.A. eines Befangenheitsantrages die Beweisaufnahme gestartet. Es wurden keine Pausen zur Formulierung von Anträgen - auch Befangenheitsanträgen - genehmigt und sowohl Richter Ehrlich, als auch Staatsanwalt Stefan unterbrachen den überzeugten "Mülltaucher" mehrfach beim Vorlesen seiner Anträge. Hanna Poddig, die der Angeklagte als juristischer Beistand beantragte, wurde mit einer juristisch nicht haltbaren Begründung abgelehnt. Der vorsitzende Richter gab schon recht bald zu erkennen, dass er an dem heutigen Tag nicht verurteilen wolle, allerdings wolle er auch nicht die juristischen und politischen Komponenten der Tat behandeln, so sagt er diesbezüglich "darum geht es aber heute nicht." So endete der Prozess inhaltlich unspektakulär mit einem Freispruch aus tatsächlichen Gründen. Die Anträge, die aufzeigen sollen, dass Containern kein strafbarer Diebstahl sei und im Zweifel sowieso durch §34STPG Rechtfertigender Notstand gedeckt würden, blieben unverlesen und kommen vielleicht in einem der nächsten zahlreichen Gerichtsprozesse zum Einsatz.

Christof N. wird auf jeden Fall weiterhin Lebensmittel vor der Vernichtung retten, denn sogenannten Müll gibt's genug, Lebensmittelpruduktion allerdings hat, wie auch in dem aktuellen Kinofilm "Taste the Waste" aufgezeigt wird, fatale Folgen für Mensch, Tier, Klima und Umwelt.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie unter
http://tastethewaste.com/article/20110920-Containerprozess-in-Dbeln
Bissiger, aber allzu wahrer Bericht zum Prozess: Grünes Blatt

Fotos bei Quellenangabe zur freien Verwendung:

Bild1

Bild2


Kontakt:
0174-7433522
containerprozess@nirgendwo.info

21.09.2011 +++ Der nächste Verhandlungstag ist angesetzt +++

Für den 21.09.2011, 13 Uhr ist der nächste Verhandlungstag angesetzt. Um nochmal zu zeigen, wie nett Gerichte sind, wurde der junge Mann, der sich, um nicht mehr hunderte Kilometer nach Döbeln reisen zu müssen, auf eine Einstellung gegen Auflage eingelassen hat, für den Termin als Zeuge geladen...

Möglichkeiten zur Unterstützung z.B. per SOLIFAXMAIL

Unsere Pressemitteilung vom 21.09.2011


CONTAINERPROZESS 2010 IN DÖBELN

08.12.2010 +++ ANTWORT AUF DIE KLEINE ANFRAGE AN DEN SÄCHSISCHEN LANDTAG IST DA +++

Hier das Antwortschreiben vom Sächsischen Landtag auf die kleine Anfrage von Falk Neubert, medienpolitischer Sprecher der Linken im Sächsischen Landtag.

20.11.2010 +++ DER CONTAINERPROZESS GEHT WEITER +++

20.11.2010

PRESSEMITTEILUNG

Skandalprozess wegen Mülldiebstahl geht weiter

In dem Prozess gegen 2 junge Männer wegen Diebstahls von Müll vor dem Amtsgericht Döbeln wird die Verhandlung demnächst wieder von vorne aufgenommen werden müssen. In der ersten Runde im Oktober 2010 kam am zweiten Prozesstag – der erste ging bis nahezu 22 Uhr – das Angebot einer vorläufigen Einstellung gegen Ableisten von Arbeitsstunden nach §153a StPO. Einer der Angeklagten stimmte dem unter Protest aus pragmatischen Gründen und ohne jegliches Schuldeingeständnis zu. Christof N. hat sich, nachdem seinem Verteidiger endlich Akteneinsicht gewährt wurde, dazu entschieden, das Verfahren weiter zu führen. Dazu führt er aus „Die Akte und die Fakten geben einfach nichts her, was eine Verurteilung rechtfertigen könnte. Eine Einstellung gegen Auflage ist eine Frechheit ohnegleichen. Die Staatsanwaltschaft will hier offenbar eine Bestrafung ohne Rechtsmittel dagegen durchdrücken. Das Spiel werde ich nicht mitspielen!“

Auch der nächste Termin wird nicht nur hinter den Türen des Gerichts stattfinden. Bereits jetzt haben etliche Sympathisanten angekündigt, für die gebotene Öffentlichkeit zu sorgen. Wir werden Sie weiterhin auf dem Laufenden halten.


Aktuelle Informationen unter http://nirgendwo.info/containerprozess

Kontakt: 0174-7433522 containerprozess@nirgendwo.info


+++DER ZWEITE VERHANDLUNGSTAG GING HEUTE (28.10.2010) ZU ENDE +++ PROZESS VORLÄUFIG BEENDET +++
Weitere Information weiter unten.

Hintergrund:

Strafprozess gegen zwei Menschen, die abgelaufene Lebensmittel bei sich hatten

Im April 2010 wurden zwei Menschen mit abgelaufenen Lebensmitteln auf einem Supermaktparkplatz von der Polizei angehalten.

Die Strafverfolgung - was bisher geschah:

Einige Zeit später flatterte bei den beiden ein Strafbefehl über 10 bzw. 20 Tagessätze wegen Diebstahls ins Haus. Allerdings hatte der Supermarkt, von dem die Lebensmittel laut Polizei stammen sollen, gar keinen Strafantrag gestellt, sondern die Staatsanwaltschaft sieht in diesem Vorgehen ein „besonderes öffentliches Interesse“ und hat dem Amtsgericht den Antrag auf Strafbefehl übergeben, was diesem blind gefolgt ist. Die beiden Angeklagten haben Widerspruch eingelegt. Darüber wird nun am 13. Oktober um 14 Uhr, Zi. 203 im Amtsgericht Döbeln verhandelt.

Rund um den Prozess - Solifax etc.:

Richterin Süß hat schon vorab angedeutet, dass sie verurteilen will. Ein Grund mehr für die beiden, den Prozess offensiv und politisch zu führen. Dabei freuen sie sich über zahlreiche Unterstützung. Kreativ soll bereits im Vorfeld der Verhandlung den Menschen und der Presse in Döbeln klar gemacht werden, dass die Verwendung abgelaufener Lebensmittel keine Straftat darstellen, da die weltweite Lebensmittelvernichtung und der damit assoziierte weltweite Hunger das eigentliche Verbrechen ist und dass das eigentliche „besondere öffentliche Interesse“ nur sein kann, die Lebensmittelvernichtung sofort zu stoppen.

Die Richterin ist Frau Süß und sie hat die Telefondurchwahl 03431 728131.
Hier die Wegbeschreibung zum Gericht.

Über ein Solifax freut sich das Gericht bestimmt auch ;-)
Die Faxnummer des Gerichts lautet 03431-57 00 87 oder per Mail an verwaltung-p@agdl.justiz.sachsen.de
Faxvorlage PDF-Version
Faxvorlage PNG-Version
Faxvorlage Nur Text

kostenlose, teilweise werbebehaftete Faxtools gibt es hier (Anhang bis 500 KB möglich):
Freepopfax (funktioniert recht zügig, aber dicker Werberahmen drumrum)
Fax-Manager (funktioniert mit Verzögerung von ca. 30 Minuten)

Bericht zum 1. Prozesstag

Unsere Pressemitteilung vom 14.10.2010
Unsere Pressemitteilung vom 23.10.2010 zur kleinen Anfrage an den sächsischen Landtag

Presseecho zum 1. Verhandlungstag

Döbelner Allgemeine Zeitung
Titelseite DAZ, 14.10.2010
Bericht DAZ, 14.10.2010
Interview DAZ, 14.10.2010
Ankündigung/Amtsgerichtchefstatement DAZ, 15.10.2010

Döbelner Anzeiger
Titelseite DA, 14.10.2010
Bericht DA, 14.10.2010
Ankündigung 2. Runde DA, 15.10.2010

Bericht zum 2. Prozesstag

28.10.2010

+++ Der zweite Verhandlungstag ging heute zu Ende +++ Prozess vorläufig beendet +++

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Presseecho zum 2. Verhandlungstag

PRESSESCHAU ZUM AUSGANG DES 2. VERHANDLUNGSTAGES

Container-Prozess geht ohne Verurteilung zu Ende MDR Fernsehen "Dabei ab Zwei", 28.10.2010

Der Prozess gegen die Mülldiebe ist eingestellt Döbelner Anzeiger, 28.10.2010

Sozialstunden fürs "Containern" taz, 28.10.2010

Ist "Containern" illegal? Ein Gespräch mit zwei Aktivisten gegen Lebensmittelverschwendung Junge Welt, 30.10.2010 (leider kostenpflichtig) bzw. hier ein Scan

Hier zwei Artikel dazu auf schattenblick.de - "eine sozialkritisch orientierte, nicht-kommerzielle elektronische Tageszeitung"
Skandalprozess wegen Mülldiebstahl vorläufig beendet, schattenblick.de, 30.10.2010
Eine juristische Einschätzung:
"Containern" - Lebensmittelmitnahme aus dem Müll wird strafrechtlich verfolgt (SB), schattenblick.de, 27.10.2010


Im Vorfeld gab es schon einige Berichte in der Presse:

Unsere Pressemitteilung vor dem zweiten Verhandlungstag vom 27.10.2010

"Ist Containern illegal?" Neues Deutschland, 27.10.2010

"Aktivisten essen Supermarkt-Abfall" Neue Osnabrücker Zeitung, 27.10.2010

Gerichtsprozess wegen Lebensmitteldiebstahls addn.me Alternative Dresden News, 26.10.2010

Strafprozess gegen zwei Menschen, die abgelaufene Lebensmittel bei sich hatten terminal dresden, 26.10.2010

Kleine Anfrage an den Sächsichen Landtag zu dem Döbelner Prozess

Falk Neubert von den Linken stellte bereits letztes Jahr eine Kleine Anfrage an den Sächsischen Landtag wegen eines ähnlichen Falls, wo zwei Menschen mit abgelaufenen Lebensmitteln "erwischt" wurden. Hier sah die Staatsanwaltschaft jedoch kein "besonderes öffentliches Interesse" und stellte das Verfahren ein. Am 21.10.2010 reichte er eine kleine Anfrage zu unserem Fall ein.

Hier die fünf Fragen, mit der sich die Staatsregierung auseinandersetzen muss:

  1. Aus welchen Gründen wurde durch die Staatsanwaltschaft in diesem Fall ein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung formuliert?
  2. Worin besteht der Unterschied zu dem Fall in Hoyerswerda, bei welchem die Staatsanwaltschaft Bautzen mangels eines öffentlichen Interesses das Verfahren wegen der Entnahme von Lebensmitteln einstellte (Sächsischer Landtag, Kleine Anfrage DS 4/15223)?
  3. Wie bewertet die Staatsregierung das Vorgehen der Staatsanwaltschaft in Döbeln?
  4. Hält die Staatsregierung es für angemessen, dass die Angeklagten keine umfassende Einsicht in die Prozessakten erhalten?
  5. Welcher Schaden ist durch die Entnahme der Lebensmittel aus dem Müllcontainer entstanden?

Hier das gesamte Dokument und unsere Pressemitteilung dazu.

08.12.2010 +++ ANTWORT AUF DIE KLEINE ANFRAGE AN DEN SÄCHSISCHEN LANDTAG IST DA +++

Hier das Antwortschreiben vom Sächsischen Landtag auf die kleine Anfrage von Falk Neubert, medienpolitischer Sprecher der Linken im Sächsischen Landtag.

Kontakt:
Weiterführende Links und Hintergründe zum Containern:

Hintergründe gibt es hier:
http://lebensmittelvernichtung.de.vu
http://deu.anarchopedia.org/Containern

Filme und Bilder:
http://www.tastethewaste.com
http://container.blogsport.de


VERLEGT: Montag, 20.6. um 9.15 Uhr im Landgericht Magdeburg: Zweite Instanz (Berufung) zur Feldbefreiung in Gatersleben

Es war eine der wichtigsten Feldbefreiungen: Auf dem gleichen Grundstück wie die Saatgutbank unter anderem für Weizen befand sich 2007 und 2008 ein Feld mit gentechnisch veränderten Pflanzen der gleichen Getreideart. Dass Weizenpollen fliegt, ist jedem Pollenflugkalender zu entnehmen. Somit wurde die Verunreinigung der gesamten Saatgutbestände mit den gv-Konstrukten fahrlässig in Kauf genommen, wenn nicht gar provoziert. Im April 2008 hackten sechs mutige Menschen die gefährliche Anlage um (siehe www.freiwillige-feldbefreiungen.de). Neben einem Zivilprozess mit hohen Schadenersatzklagen wurde ein Strafverfahren eingeleitet – absurderweise aus „öffentlichem Interesse“. Das geschädigte IPK war nämlich zu blöd, einen wirksamen Strafantrag zu stellen. Doch der Staat will GentechnikgegnerInnen, die nicht nur harmlos demonstrieren oder Emails schreiben, einschüchtern und erhob deshalb aus eigener Überzeugung Anklage. Die Verurteilungen in der ersten Instanz waren – verglichen z.B. mit den Urteilen zur recht ähnlichen Feldbefreiung in Gießen – sehr niedrig. Jetzt läuft die zweite Instanz – allerdings nur noch mit drei Angeklagten, weil die andere Hälfte der AktivistInnen ihre Berufung zurückzogen (plus eine Anwältin und zwei Laienverteidiger). Der erste Prozesstag lief am 1. Juni und brachte schon einiges erstaunliches zutage: Der Schutzzaun konnte von Rehen überwunden werden, die auch zahlreich auf der Fläche vorhanden waren. Die Versuchsleiterin verdreifachte daraufhin in ihrer Phantasie die Zaunhöhe – was allgemeines Stirnrunzeln hervorrief, dass schon an dieser Nebenfrage mit Falschdarstellungen gearbeitet wurde. Offenbar war der zerstörte Versuch nicht nur gefährlich, sondern auch unter Missachtung etlicher Sicherheitsauflagen durchgeführt. Dennoch gab das Gericht bekannt, dass es die Rechtmäßigkeit des Versuchs nicht zu überprüfen gedenke. Der Vorsitzende Richter gab stattdessen schon ziemlich zu Beginn der Beweisaufnahme einen Teil des Urteils bekannt. Dafür erntete er einen Befangenheitsantrag. Deutlicher ginge eine Voreingenommenheit kaum, meinte der antragstellende Angeklagte. Dennoch dürfte die Justiz – wie üblich – den Antrag ablehnen. Denn RichterInnen sind kraft ihrer Stellung als wahrheitsschaffende Instanz über irdische Zweifel erhaben.


ABGESAGT: Montag, den 06.06.11 Landgericht Frankfurt/Main

Am Montag, dem 06.06.2011 sollte am Landgericht in Frankfurt/Main die Berufungsverhandlung gegen eine Aktivistin statt finden, die von der Polizei daran gehindert werden sollte mit Kreide an das Polizeipräsidium in Frankfurt zu schreiben.

(Am 02.01.2009 fanden in Frankfurt mehrere politische Aktionen (Anti-Pelz-Demonstration vor Escada, Anti-Abschiebungs-Aktion im Flughafen, Kletteraktionen…) bei denen mehrere Personen in Gewahrsam genommen wurden. Um dagegen zu protestieren waren zeitweilig mindestens 50 Personen vor dem Polizeipräsidium, in dem die Menschen fest gehalten wurden. Zwei Personen wird vorgeworfen mit Kreide an die Wand des Präsidiums “geschmiert” zu haben, eine davon sollte eine Strafe wegen Widerstands gegen Vollstreckungbeamte und versuchter Körperverletzung bekommen. Dagegen legte sie Berufung ein.)

Nun findet kein Berufungsprozess statt, in dem die Angeklagte die Polizeigewalt und -willkür thematisieren kann. Eine Einstellung nach §153 StPO im Vorfeld (naja, gegen Auflage, 60 Arbeitsstunden) ist aber ein Kompromiss, mit dem die Angeklagte leben kann. So ist mehr Zeit für andere Dinge. ;-)


Verurteilt in erster Instanz: Mittwoch, den 18.05.11 - 09:30 Uhr, Amtsgericht Tiergarten Berlin, Sitzungssaal 768

Am Mittwoch, dem 18.05.2011 um 9:30 Uhr findet im Amtsgericht Tiergarten (Turmstr. 91, 10559 Berlin) in Saal 768 der vierte und voraussichtlich letzte Prozesstag wegen der Blockade des Ministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) im September 2009 in Berlin statt.

Am dritten Prozesstag wurde über die Beweisanträge geurteilt, von denen zwei als wahr unterstellt wurden und der Rest als “ungeeignet” abgeleht wurde. Der Prozesstag endete nach nicht mal 10 Minuten.

Am Mittwoch (vierter Prozesstag) sind die Plädoyers der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung zu erwarten. Wenn Richterin Müller dann noch Zeit findet wird das Urteil gesprochen oder es wird noch mal verschoben. Das Richterin Müller wohl gerne die Angeklagte Kritikerin der grünen Gentechnik verurteilen will scheint ausser Frage zu stehen.

Mehr Infos unter: http://gentechfilz.blogsport.de/


EINGESTELLT NACH RÜCKNAHME DER STRAFANTRÄEGE: 10.05.11, Amtsgericht Rüsselsheim

Prozess wegen Baumbesetzungen im Rahmen des Widerstandes gegen den Bau der Landebahn Nordwest des Frankfurter Flughafens und die damit verbundene Waldrodung im Frühjahr 2009 und eine Ankettaktion bei der Räumung des Hüttendorfes der Ausbaugegner_innen

Hintergrund: Von Frühsommer 2008 bis Februar 2009 war neun Monate lang etwa ein Hektar im Kelsterbacher Wald dauerhaft besetzt. Die Besetzer_innen wollten so iher Kritik an der krassen Expansionspolitik der Fraport AG (Betreibergesellschaft des Frankfurter Flughafens) zu Zeiten des Klimawandels Ausdruck verleihen. Dabei kritisierten sie insbesondere auch, dass die Interessen der Anwohner_innen im Namen des Profites und der Arbeitsplätze übergangen wurden. Zudem wurde gegen die Rolle Frankfurter Flughafens als Abschiebeflughafen protestiert.

Die Strafverfolgung - was bisher geschah: Die betroffene Aktivistin erhielt einen Strafbefehl in Höhe von 60 Tagessätzen zu je 10 Euro. Vorgeworfen wird ihr Hausfriedensbruch in drei Fällen. Im Februar 2010 fand ein erster Verhandlungstag gegen die Aktivistin statt. Doch schon nach einer Stunde vertagte das Gericht den Prozess auf einen unbekannten Zeitpunkt. (Ein Video dazu auf youtube) Am 29.03.2011 hätte der Prozess erneut beginnen sollen, wurde aber seitens des Gerichts aus "dienstlichen Gründen" aufgehoben und neu bestimmt.

Unterstützung:" Ihr könnt die Angeklagte auf vielfältige Weise unterstützen.
Eine Vorlage für eine Solifax findet ihr hier, einen Flyer zum verteilen oder digital weiterleiten hier und viele weitere Ideen hier


Dienstag, den 3.05.11 - 13:30 Uhr, Amtsgericht Stuttgart - Hauffstraße 5, Sitzungssaal 1

Hausfriedensbruchprozess nach Baggerbesetzung gegen Stuttgart 21

Die Landtagswahlen sind kaum vorüber (naja, das war ja klar, dass es nix ändern oder bringen würde deswegen geben wir unsere Stimme nicht ab, wir erheben sie) und die Repression gegen AktivistInnen aus dem Stuttgart 21 Widerstand geht unvermittelt weiter. Zwei Robin Wood AktivistInnen, darunter das Eichhörnchen, die am 30.08.10 für mehrere Stunden den Abriss-Bagger vor dem Nordflügel besetzten, werden wegen des Vorwurfs auf Hausfriedensbruch vor dem Amtsgericht angeklagt. Gegen weiteren Aktivisten der Gruppe wurde bereits im Dezember und Februar verhandelt, noch ist kein Verfahren rechtskräftig abgeschlossen. (Flyer zum Prozess)

UnterstützerInnen sind in Stuttgart Willkommen. Über ein Solifax freut sich das Gericht bestimmt ... Die Faxnummer des Gerichts lautet 0711/921-3199 oder per Mail an poststelle@agstuttgart.justiz.bwl.de Faxvorlage als PDF
Faxvorlage RTF

kostenlose, teilweise werbebehaftete Faxtools gibt es hier (Anhang bis 500 KB möglich): Freepopfax (funktioniert recht zügig, aber dicker Werberahmen drumrum) Fax-Manager (funktioniert mit Verzögerung von ca. 30 Minuten)


Dienstag, den 19.04.11 - 10:30 Uhr, AG Tiergarten (Berlin, Turmstraße 91), Saal 672

Prozess wegen Widerstandes im Umfeld der versuchten Bethanien-Hauptflügel-Besetzung 12.6.2010

Berlin, 19.4.2011

Gerichtsprozess wegen angeblichem Widerstandes nach 2 Befangenheitsanträgen ausgesetzt

Im Zusammenhang mit deiner Demonstration für selbstverwaltete Freiräume am 12.6.2010 kam es heute zu einem Gerichtsprozess gegen ein Opfer von Polizeigewalt. Zwischen einer versuchten Hausbesetzung und dem Straßentheaterfestival „Berlin lacht“ kam Christof N. einem illegalen Platzverweis durch die Polizei nicht sofort nach und wurde infolgedessen von einem Trupp der Bereitschaftspolizei blutig geschlagen und getreten und anschließend auf der Wache misshandelt. Monate später erhielt er einen Strafbefehl über 30 Tagessätze a 20 Euro wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte.

Die heutige Hauptverhandlung bestritt der Angeklagte ohne Anwalt, aber sicher nicht ohne sich zu wehren. So stellte er zahlreiche Anträge, die die Grundlage für einen fairen Prozess nach dem Grundsatz der Waffengleichheit schaffen sollten. Dies ist gerade bei der Ausgangssituation – es sind ausschließlich Belastungszeugen der Polizei geladen und gehört worden – unabdingbar. Nahezu alle Anträge des Verteidigung wurden - oft ohne sich mit dem Inhalt der Anträge auseinanderzusetzen - abgelehnt! Doch auch schon bei der Eingangskontrolle musste sich der Angeklagte seine Rechte hart erkämpfen: Seine Prozessunterlagen wurden illegaler weise durchsucht und teilweise eingezogen und erst nach entsprechender Beschwerde beim Richter wieder herausgegeben. Nach knapp 2 Stunden und 2 Befangenheitsanträgen gegen Richter Pohle wurde der Prozess dann auf Antrag der Staatsanwaltschaft ausgesetzt – muss also nochmals von vorne begonnen werden.

„Heute musste ich mit ansehen, wie die Fließbandjustiz Anträge von Menschen, die sich vor Gericht selbst verteidigen und keine Juristen sind, nicht ernst nimmt und mit abstrusen Begründungen ablehnt!“ kommentiert eine Prozessbeobachterin das Geschehen. Bereits vor dem Gerichtsgebäude wurden Prozessteilnehmer und Zuschauer von einem Polizeiaufgebot empfangen, das extra für die Verhandlung bestellt war. „Die faktische Vorverurteilung durch Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht, die bereits aus der Akte hervorgeht, war wohl kein Zufall, sondern gehört offenbar zum Alltag in diesem Gebäude“, so der Angeklagte Christof N.

Kontakt: 0174-7433522 polizeigewalt@nirgendwo.info

Wer sich nicht wehrt... ...wird angezeigt

Kurzer Rückblick: 12.06.2010 Nach der Freiraumdemo in Berlin wird versucht, den leerstehenden Hauptflügel des Bethaniens zu besetzen - gleichzeitig zum Straßentheaterfestival "Berlin lacht" auf dem Mariannenplatz davor. Mehrere Personen stehen Stunden später vor einem der Tore zum Hinterhof, als ein Trupp schwer uniformierter Polizisten anrückt. Die meisten lassen sich wegschubsen/schlagen, eine Person setzt sich hin. Infolgedessen toben sch die Polizeibeamten an der Person aus, schlagen sie blutig und verbringen diese dann zum GruKW (Führungsfahrzeug). Halb in der Tür liegend geht's erstmal um die Ecke und dann auf die Polizeiwache, wo die üblichen Schikanen incl. Blutabnahme,... geübt werden.

Eine Anwohnerin, die das Ganze gesehen hat, erstattet Anzeige gegen die Polizei wegen Körperverletzung im Amt. Die Polizei erstattet Anzeige wegen Widerstandes. Laut Strafbefehl besteht das "aktive gegen die Person des Vollstreckenden gerichtete Vorgehen" im "Versteifen der Arme und Beine"

Gegen den Strafbefehl über 30 Tagessätze a 20 Euro legte der Betroffene Widerspruch ein, über den nun am 19.4. um 10:30 Uhr im Saal 672 am Amtsgericht Tiergarten Turmstraße 91, Berlin verhandelt werden soll.

Wir erwarten dort ein spektakuläres Theaterstück der deutschen Justiz, in dem wir natürlich auch mitspielen wollen.

Interessiertes oder auch phantasievolles Publikum, sowie Begleitaktonen sind durchaus erwünscht.

Kontakt: 0174 7433522 oder polizeigewalt@nirgendwo.info

P.s: Es stehen in dem Zusammenhang auch noch weitere Prozesse an


Donnerstag, den 20.01.2010 um 13:00 Uhr, Amtsgericht Rostock -> Eingestellt gegen 300 arbeiststunden

PROZESS GEGEN KRITIKERIN DER GRÜNEN GENTECHNIK, da sie angeblich an einer Feldbefreiung beteiligt war.

Hintergrund:

Im Mai 2009 wurden in Gross Lüsewitz nahe Rostock mehre Versuchsfelder des Agrobiotechnikum zerstört. 1,5 Jahre später steht nun eine Gentechnik-Kritikerin vor dem Rostocker Amtsgericht. Ihr wird vorgeworfen an der Feldbefreiung beteiligt gewesen zu sein. Wachleute hatten in der besagten Nacht mehrere Personen auf dem Feld boebachtet und glauben die Angeklagte, als Vermutliche Täterin auf Fotos, die bei einer Besetzung der selben Felder einen Monat zuvor entstanden sind, wiedererkannt zu haben.

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