Recht-Extremisten

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Inhaltsverzeichnis

Rechtstipps gegen Recht-Extremisten

Wenn der Schutzmann nicht mehr klingelt ...
Wenn die Durchsetzungsorgane des Rechtsstaats zuschlagen, wird es für die Betroffenen eng. Die Gewaltenteilung ist Fiktion - sowohl real (viele RichterInnen haben Parteibücher und sogar -ämter, sind Lohnabhängige der Regierungen; gleiches gilt für die Polizei) wie auch formal (RichterInnen kontrollieren die Einhaltung der Gesetze, die aber von den Regierungen gemacht werden; ebenso werden die RichterInnen von den Regierenden ernannt). Dennoch wäre nichts schlimmer als das Gefühl der Ohnmacht. Kreative Aktion ist nötig, ebenso aber auch das kluge Ausnutzen rechtlicher Möglichkeiten. In diesem Text geht es darum, wie Gesetze gegen den autoritären Staat oder jede einzelne Repressionshandlung gewendet werden kann. Dem auch in politischen Gruppen naiven Glauben an das Recht soll damit aber nicht Vorschub geleistet werden: Recht ist ein Instrumentarium der Herrschenden. Sie passen es ihren Bedürfnissen an, sie legen es nach ihren Bedürfnissen aus und sie übertreten es, wo sie es für wichtig halten.

Hausdurchsuchung

Für viele ist es der Horror, denn das Gefühl von Ohnmacht überkommt die Menschen, die sich dort aufhalten. In der Regel dürfen sie zwar anwesend sein, aber genau das macht es so erbärmlich - tatenlos mit ansehen zu müssen, wie die Polizei Schrank für Schrank durchwühlt. Nicht selten spielen die BeamtInnen ihre per Gesetz, Körperkraft und mitgetragenen Waffen einzigartige Überlegenheit aus und illustrieren mit Bemerkungen diese eindeutige Situation.
Da ist dreierlei sinnvoll: Erstens klar zu haben, dass Hausdurchsuchungen zum Repertoire einer jeden Herrschaftsstruktur gehört. Sie dient nicht nur kriminologischen Erkenntnissen, sondern soll demonstrieren, wer die Macht hat. Zweitens seine Rechte zu kennen und auf diesen zu bestehen - auch wenn es üblich ist, dass im Moment der Hausdurchsuchung die außerordentliche Machtfülle die Durchsuchenden fast immer so formt, dass sie sich auch entsprechend verhalten. Drittens muss niemand bei einer Hausdurchsuchung untätig sein. Wenn schon formal nix geht, ist die Kreativität und Frechheit gefragt. Mit der nötigen Klarheit im Denken, kann sogar die Festnahme Erleichterung schaffen: Es wäre, wenn die Polizei das tut, weil sie völlig entnervt ist, eine Niederlage für sie. Es dokumentiert, dass es ihr nicht gelungen ist, die Psyche zu brechen. Das ist kein Aufruf, es auf jeden Fall zur Festnahme kommen zu lassen, sondern ein Argument gegen die Angst.

Rechtliche Hintergründe
Artikel 13 des Grundgesetzes sagt: „**(1) Die Wohnung ist unverletzlich“ und „**(2) Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzuge auch durch die in den Gesetzen vorgesehenen anderen Organe angeordnet und nur in der dort vorgeschriebenen Form durchgeführt werden.“ Das ist wenig spannend und hilft im konkreten Fall nicht weiter. Selbst wenn der Satz 2 übergangen wird, also z.B. eine Hausdurchsuchung ohne Gefahr im Verzuge und ohne richterlichen Durchsuchungsbefehl - zunächst muss mensch sich immer der Polizei beugen. Die darf alles. Ihre Opfer können hinterher vor Gericht gehen und feststellen lassen, dass es Unrecht war. Das macht das Geschehen zwar nicht rückgängig, kann aber politisch genutzt werden für Öffentlichkeitsarbeit u.ä.
Üblich ist bei Hausdurchsuchungen, mehrere Räume gleichzeitig zu durchsuchen, die vom richterlichen Bescheid gesteckten Grenzen eigenmächtig zu übergehen (z.B. auch Wohnungen nicht benannter Personen zu durchsuchen, Gegenstände außerhalb der Suchliste des Durchsuchungsbefehls zu beschlagnahmen) oder das Anwesenheitsrecht der WohnungsinhaberInnen gar nicht zu beachten. Auch hier ist vor Ort meist nur der symbolische Protest möglich. Nachträglicher Widerspruch schafft die Tatsachen nicht mehr ab. Zu den formalen Vorgaben gehört, dass eine berechtigte Person (WohnungsinhaberIn, Betroffener u.ä.) bei der Durchsuchung anwesend sein darf. Die Polizei hat ihr Verhalten so zu organisieren, dass dieses auch möglich ist - Durchsuchungen mehrerer Räume gleichzeitig scheiden damit aus, sind aber trotzdem übliche Praxis. Das Anwesenheitsrecht nach § 106, 1 Straßprozessordnung schafft den betroffenen Personen einer Durchsuchung aber Bewegungsfreiheit während der Durchsuchung - für kreative Aktionen wichtig.

Die Paragraphen der Strafprozessordnung zu Hausdurchsuchungen:

Aktionen bei Hausdurchsuchungen

Die meisten Hausdurchsuchungen überraschen die Betroffenen. Das hat auch seinen polizeilichen Sinn, aber auch den Vorteil, dass mensch offenbar nicht ständig in der Angst des „Morgen kommt die Polizei“ lebt. Es muss jedoch nicht bedeuten, ganz auf eine Vorbereitung zu verzichten. Dazu gehört das Ideensammeln: Was machen wir, wenn die Polizei kommt? Ebenso können auch kleine Vorbereitungsmaßnahmen erfolgen. Es gibt Menschen, die haben immer in einer Rucksackseitentasche vergammelten Kram - extra für die Polizei zum Reingreifen. Das ist in Häusern auch denkbar. CDs mit spannenden Aufschriften lenken die DurchsucherInnen ab, während die Datensicherung selbst regelmäßig erfolgt ist. Wer sensible Daten auf dem Rechner liegen lässt (BekennerInnenschreiben u.ä.), hat ohnehin nicht alle Tassen im Schrank. Organisiert Euer politisches Leben so, dass Durchsuchungen immer ein Ärgernis, aber nie eine Gefährdung für Euch oder andere sind!

Aktionsideen während der Hausdurchsuchung:


Platzverweis

Die rechtliche Lage für Platzverweise ist äußerst dünn. Zulässig sind sie vor allem, wenn eine tatsächliche Gefahr dadurch gebannt werden kann. Darüber machen sich die meisten PolizistInnen aber keinen Kopf. Platzverweise werden ständig und überall eingesetzt, um sich Ärger durch lästige AktivistInnen oder DemonstrantInnen vom Hals zu schaffen. In Polizei- und Justizkreisen geht mensch davon aus, dass 99 (!) Prozent aller Platzverweise rechtswidrig sind, aber nur wenige davon gerichtlich überprüft werden. Wer Widerspruch einlegt und gut begründet, bekommt auch tatsächlich fast immer recht. Der Polizei kann das egal sein. Sie handelt einfach - und ob ein Gericht Monate später feststellt, dass der Verweis nicht hätte sein dürfen, nützt auch nichts mehr. Das wissen PolizistInnen in der Regel auch - einschl. der Tatsache, dass sie jede Person, die dem Platzverweis nicht folgt, in Unterbindungsgewahrsam nehmen können. Das ist oft das Ziel des Platzverweises. Meist ist folglich beides illegal, aber für die Polizei ist in dem Moment ihr Ziel erreicht - Rechtsstaatlichkeit kann ihr im Bereich Platzverweise komplett egal sein.

Rechtliche Grundlagen

Die Rechtsgrundlage für Platzverweise befindet sich in den Länder-Polizeigesetzen, die oft auch „Gesetz für Sicherheit und Ordnung“ oder ähnlich heißen. Im Hessischen Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) heißt es beispielsweise, dass ein Platzverweis „zur Abwehr einer Gefahr“ möglich ist. Dabei müssen Ort und Zeitraum immer bestimmt werden, es empfiehlt sich, den Ort genau beschreiben zu lassen, am besten schriftlich. Allerdings gilt polizeipraktisch der Leitsatz: Da Platzverweise ohnehin meist rechtswidrig sind, müssen PolizistInnen auch bei der Form nicht mehr drauf achten ...
Da Platzverweise Polizeirecht sind, liegen sie unterhalb des Versammlungsrechts, d.h. durch einen Platzverweis darf nicht die Versammlungsfreiheit eingeschränkt werden, die für jedeN potentielleN TeilnehmerIn gilt. Allerdings ... siehe Leitsatz. Ein Kessel zur Durchsetzung eines Platzverweises ist im übrigen auch nicht zulässig, weil er das Gegenteil der Platzverweisung ist. Allerdings ... siehe Leitsatz (Rechtliche Hinweise entnommen aus: Dormann, Hess. Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung).

Aktionsmöglichkeiten


Ab ins Gewahrsam!

Wird mensch festgenommen, so kann das zwei Hintergründe haben - den sogenannten „Unterbindungsgewahrsam“, nach dem eine Festnahme erfolgt, um irgendwas Erwartetes oder Befürchtetes zu unterbinden. Wie bei Platzverweisen ist auch hier in der Regel davon auszugehen, dass diese Form der Festnahme rechtswidrig ist. Denn auch hier muss eine tatsächliche Gefahr bestehen, die Polizei handelt aber meist gegen StörerInnen, auf die sie keine Lust mehr hat.

Rechtliche Grundlagen

Die Freiheitsentziehung ist ein schwerwiegender Eingriff in den Persönlichkeitsschutz. Daher ist im Grundgesetz nicht nur das Grundrecht geregelt, sondern auch gleich, wie die Obrigkeit es aufheben kann. Beschimpfen (seelische Misshandlung) oder Prügel (körperliche Misshandlung) sind dabei verboten (aber: wo kein Zeuge, da kein Urteil ...).

Der Wortlauf des Artikel 104:

Hinzuweisen ist auch hier auf den § 103 des Grundgesetzes, wonach bei jeder richterlichen Entscheidung ein Recht auf Anhörung besteht - also eine Inhaftierung über den Rahmen polizeilicher Befugnis hinaus immer voraussetzt, dass der Betroffene einer/m RichterIn gegenübergesessen hat (was auch immer das bringt). Nicht-Anhörung wäre ein Formfehler - allerdings hat dafür die deutsche Justiz auch schon wieder einen Trick gefunden: Wer sich nämlich nicht beschwert, hat keine Chance. Und wer sich beschwert, ist ja dann gehört worden (die Beschwerde nämlich ...). Merke: Gesetze sind die Bibel, die RichterInnen ProphetInnen und die Urteile die Auslegung des Wort Gottes.

Nun gibt es drei sehr unterschiedliche Typen von Festnahmen im Zusammenhang mit politischen Aktionen. Die einfachste und in der Regel kürzeste ist die zum Zwecke der Identitätsfeststellung („Perso“ vergessen & Co.) bis ED-Behandlung (Erkennungsdienstliche Behandlung: Fotos, Fingerabdrücke, inzwischen auch routinemäßig oft ein DNA-Test). Die zweite ist der Unterbindungsgewahrsam, d.h. ähnlich wie bei Platzverweisen gilt hier, dass die Polizei annimmt, ein Mensch könnte böse Sachen machen. Die Ausführungsbestimmungen sind wiederum in den Länder-Polizeigesetzen enthalten. Dort ist auch geregelt, wie lange ein solcher Gewahrsam möglich ist - das können durchaus zwei Wochen sein und die überall in Deutschland regierenden Law-and-Order-Innen- und Justizminister wollen das erheblich erweitern. Gewahrsam führt die Logik der alten „Schutzhaft“ fort, nach der nicht RichterInnen, sondern die Sicherheitsbehörden Leute verschwinden lassen können. Angesichts des Sicherheitswahns dürften die aktuellen Regelungen erst der Anfang von umfangreichen Regelungen in diesem Punkt sein. Rechtlich ist auch ein Polizeikessel Gewahrsam und die Zeit in einem Kessel ist der anschließenden Zeit bei der Polizei oder an einem anderen Ort des Festhaltens hinzuzurechnen. Spätestens bis zum Ablauf des Folgetages muß einE RichterIn über die Fortdauer der Haft entscheiden.
Die dritte Verhaftungsform ist die bei Tatverdacht. Sie kann wiederum unterschiedlich ausfallen. Regelmäßig erfolgt die Vorführung bei einem/r HaftrichterIn. Wird die Haft wegen Flucht- oder Verdunkelungsgefahr (Beweise verschwinden lassen ...) verhängt, ist das Untersuchungshaft. Ein besonderer Fall ist die Hauptverhandlungshaft, wenn innerhalb eines kurzen Zeitraumes (in der Regel bis 1 Woche) ein Verfahren stattfindet und keine hohe Bestrafung zu erwarten ist. Diese Haft ist sicherlich grundrechtswidrig, denn es gibt keinen Grund der Inhaftierung, sonst könnte sie auch nach normaler Untersuchungshaftlogik verhängt werden. Vielmehr ist die Haft bis zum Gerichtstermin bereits eine Strafe, sie soll abschrecken und verhindert eine sinnvolle Prozessvorbereitung. Von der Logik kommt das Ganze einem standrechtlichen Verfahren nahe. Nützen tut einem/r das aber alles nichts. Rechtsstaat ist das, was in den Gesetzen beschrieben wird. RichterInnen kontrollieren, ob sich alle an die Gesetze halten, die von Exekutive vorbereitet und der Legislative verabschiedet werden. Wo da was von Gewaltenteilung bestehen soll, ist bis heute ein Geheimnis ... die Einhaltung der Regeln der Regierenden zu überwachen ist eine Zuarbeit und keine Kontrolle der Regierenden.


Aktionsmöglichkeiten bei Festnahmen

Auf „Hotel California“
e H7, D A
C G, a H7
REFRAIN: C G, a e
C G, a H7

Ob Gedichtelesen oder Rückweg nach Haus,
Infostände am Marktplatz, oder einfach gradaus.
Giessener Polizisten, haben Dich überwacht,
schauen Dir in die Taschen, nehm Dich mit für die Nacht

REFRAIN
Welcome to the Hotel Ferniestrasse
Such a lovely place (nur mit Fliesen vorm Face), such a lovely place.
Plenty of rooms at the Hotel Ferniestrasse
Any time of year (und ´nen kleinen Verhör), you can find us there.

Denkst Du Dir dann, naja - schlimmer wird es wohl nicht.
Irrst Du Dich ganz gewaltig - denn aus Staatsschützersicht
Wird ´ne Straftat erfunden - meistens ganz ohne Sinn.
Doch ein Bulle als Zeuge, reicht Richter Wendel meist hin
REFRAIN


DNA-Test

Aktionsbeschreibungen siehe oben. Die rechtlichen Einspruchsmöglichkeiten werden inzwischen kaum noch beachtet. Der obige Bericht und weitere Infos stehen unter http://www.projektwerkstatt.de/antirepression/dna_vorladung. html.

Anzeigen gegen Polizei, PolitikerInnen, Justiz & Co.?

Polizei prügelt, die Presse lügt, PolitikerInnen hetzen - neben öffentlichen, kreativen Aktionen können auch rechtliche Schritte eingeleitet werden. Dabei muss beachtet werden, dass mit solchen Aktionen dem Rechtsstaat Akzeptanz beschafft wird. Wer das nicht will, sollte sich deutlich von der absolutistischen Verehrung der Rechtsprechung distanzieren und deutlich machen, welche Ziele solche Anzeigen haben (z.B. Aufdeckung von Verschwiegenem, Gegenwehr gegen Kriminalisierung). Im Folgenden sind Paragraphen des Strafgesetzbuches genannt, die typische Vorgehensweisen der Obrigkeit unter Strafe stellen:

Für den Versuch der Anstiftung zu einer falschen uneidlichen Aussage (§ 153) und einer falschen Versicherung an Eides Statt (§ 156) gelten § 30 Abs. 1 und § 31 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 entsprechend.


Widerstand erlaubt oder gar Pflicht

Das Ganze ist steigerbar. Im Grundgesetz sowie in etlichen Länder-Verfassungen haben BürgerInnen das Recht, ab und zu sogar die Pflicht zum Widerstand, wenn die staatliche Gewalt das Recht bricht. Der Satz „Wo Recht zu Unrecht wird (oder umgekehrt), wird Widerstand zu Pflicht“ hat seine gesetzliche Basis. Darauf kann mensch sich berufen - die ProphetInnen des Rechtsstaates werden einen zwar dennoch aburteilen wollen, aber für die Öffentlichkeitsarbeit kann das trotzdem sinnig sein. So können z.B. Aufrufe zu strafbaren Handlungen mit solchen Paragraphen begründet werden.


Verfassungsbeschwerde

Gegen jeden hoheitlichen Akt, u.a. Urteile, kann beim Verfassungsgericht Beschwerde eingereicht werden, wenn und soweit der Akt gegen die Verfassung verstößt. Dafür gibt es ein bemerkenswert verständlich geschriebenes Merkblatt des BVerfG. Die Beschwerde muss spätestens einen Monat nach dem Akt und nach Ausreizung aller anderen Rechtsmittel eingereicht werden.
Denkbar sind z.B. Verfassungsbeschwerden zum Bereich Meinungsfreiheit, Demonstrationsrecht usw., weil das alles in der Verfassung steht. Tipps für eine solche Beschwerde sind auf http://www.projektwerkstatt.de/antirepression/verfassungsbeschwerde.html zu finden.

Was will Repression erzeugen?

Einschüchtern ++ Norm bilden ++ handlungsunfähig machen ++ Denken und Überlegungen beeinflussen
Durch massives, gewaltsames und autoritäres Auftreten soll eine Einschüchterung erzielt werden. Angstmechanismen der Menschen werden wach gerufen. Angst vor Schmerzen, Angst vor finanziellen Konsequenzen oder Eintragungen im polizeilichen Führungszeugnis. Bei jedem Menschen existieren verschiedenste - meistens durch die Umwelt und die Gesellschaft erzeugte - Ängste, die durch Einschüchterung geweckt werden sollen.
Fehlverhalten wird bestraft, sanktioniert bzw. normgerechtes Verhalten gegebenenfalls gelobt. Dadurch wird via Lernprozess eine Norm gebildet, die weit über formale Regelwerke und deren Wirkung hinaus geht. Vorgesetzte Regeln sollen nicht nur einfach eingehalten werden, weil Repressionsorgane existieren, sondern auch so internalisiert werden, dass jegliche Abweichungen von der Norm gesellschaftlich sanktioniert wird, da es als fehlerhaftes Verhalten wahrgenommen wird.
Damit setzt Repression nicht erst dort an, wo Grenzüberschreitungen, Regelverstöße, usw. getätigt wurden, sondern wirkt schon auf die Handlungen und die Ansichten von Menschen ein. Wenn eine Norm erst einmal verinnerlicht ist - wie, dass Klauen per se etwas Schlechtes darstellt - dann richtet der Mensch seine Handlungen, Absichten auch nach dieser normierten Wertigkeit aus und bezieht viele Handlungsmöglichkeiten gar nicht mehr in Betracht.
Durch diese Selbstregulation plus den vorhandenen Ängsten und des Schürens neuer Ängste werden Menschen immer weiter handlungsunfähig gemacht. Im Angesicht einer durch und durch normierten Gesellschaft in Verbindung mit einer stark legitimierten staatlichen Gewalt erscheint jegliche abweichende Handlung als eine Aktion, bei der sich die handelnde Person mit allen bisherigen Zurichtungen überwindet. Und das ist ja auch das Ziel von Repression: Menschen kämpfen nicht mehr nur gegen Staatsorgane, Institutionen, Regeln und Gesetze, sondern immer mehr mit sich selbst. Der Staat braucht gar nicht mehr großartig aktiv werden, denn jede Überlegung wird von Normen sowie möglichen Sanktionen geleitet. Die Repression wirkt schon im Denken und erzielt äußerst große Erfolge in der Selbstbeschränkung der Menschen.


Auf welche Weise versucht Repression zu wirken?

Repression wirkt auf verschiedenen Ebenen:

Mittel dazu: Macht in Form von großen Ressourcen, öffentlicher Legitimierung, institutionalisierten Verfahren, Ängsten, Diskursen in der Öffentlichkeit.

Beispiele der Wirkung von Repression

Repression in Form von Bedrohungsszenarios, Knast, Strafverfahren, unkontrollierbare Auswirkungen vereiteln fast alle Aktivität. Eine Erweiterung zu Normen, deren Überschreitung oft keine ernste Konsequenzen nach sich ziehen, stellt die tatsächliche Bedrohung mit Strafvollzug, Geldstrafen und Freiheitsentzug dar. Jedoch ist es immer noch ein Gemisch aus vorherrschenden Normen und Diskursen sowie die tatsächlichen Bedrohungen durch Repressionsorgane. Beidem kann auf unterschiedliche Weise begegnet werden. Normen haben viel mit Selbstbeschränkung und -überwindung zu tun. Bei polizeilichen Ermittlungen und Strafverfahren ist zwar auch wichtig, nicht in normiertes Rollenverhalten zurück zu fallen und somit beispielsweise Autoritäten anzuerkennen, aber darüber hinaus sind auch Trainings zu Vorbereitung, Ablauf und Umgang mit Aktionen wichtig. Mit Übung, Tricks und einer professionelleren Herangehensweise kann das Risiko der strafrechtlichen Verfolgung ungemein reduziert werden.


Spektrum der Umgangsweisen mit Repression

Einige Beispiele:

Dazu gehört es, Ängste zu überwinden, um einfach frech sein zu können und die Demaskierung und Verarschung von Repressionsorganen möglich zu machen. Jede kreative Aktion trägt wiederum dazu bei Ängste abzubauen und die eigenen Grenzen zu überwinden. Es bildet ein wechselseitiges Zusammenspiel aus frischer Motivation und der Eröffnung neuer Handlungsmöglichkeiten. Durch Trainings und dem Austausch von immer neuen Methoden, Ideen und Erfahrungen kann die eigene Handlungsfähigkeit weit gesteigert werden. Viele Optionen eröffnen sich durch die Kenntnis von gängigen Verhaltensmustern. Wenn bekannt ist, in welche Richtung die Repression wirken soll, kann das eigene Handeln daraufhin reflektiert werden und die Repressionswirkung läuft vielleicht ins Leere.

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