Verhaftet
Tipps zu Festnahmen und Gewahrsam
Dieser Text hat mehrere Quellen, u.a. der Jura Selbsthilfe (Titel „Was am Tag der Aktion passieren kann“, im Internet unter www.x1000malquer.de/jurist.html) und der Antirepressionsgruppe K.O.B.R.A. in der Projektwerkstatt Saasen (www.projektwerkstatt.de/antirepression). Da dieses Heft vor allem für politische AktivistInnen geschrieben wurde, gehen wir davon aus, dass der Polizeikontakt im Rahmen, am Rande, vor oder nach einer politischen Aktion stattfindet. Dabei kann das Ganze sehr unterschiedlich aussehen.
Polizeiliche Überwachung
Filmen, Beobachten, Observieren - diese und andere polizeiliche Handlungen sind weit verbreitet. Ersteres ist zwar gar nicht uneingeschränkt erlaubt, aber die Polizei kümmert sich grundsätzlich wenig darum, ob das, was sie tut, erlaubt ist oder nicht. Es lässt sich nämlich immer erst im Nachhinein überprüfen, was die Polizei so macht. Das wissen die Bullen auch und handeln erstmal drauf los. Im Notfall erfinden sie Straftaten oder behaupten, sie dokumentierten nur ihren eigenen Einsatz - das macht wieder alles rechtens. Und wer glaubt, Gerichte ständen den Menschen näher als der Staatsgewalt, die sie eigentlich unabhängig überprüfen sollen, hat ohnehin nicht recht verstanden, wie die Dinge hier so geregelt sind ...
Polizeiliche Anweisungen
Etwas aufdringlicher sind polizeiliche Anweisungen, z.B. die Aufforderung, einen bestimmten Platz zu verlassen, irgendwo nicht hinzugehen, Amtshandlungen nicht zu stören, weiterzugehen, etwas zu unterlassen oder was auch immer. Das ist keine Inhaftierung und kein polizeilicher Zwang. Allerdings kann Nichtbefolgung direkt darin münden, wobei die Nichtbefolgung als Begründung der Polizei dann reicht. Formulierungen wie „Bitte ...“ oder „Gehen Sie jetzt freiwillig?“ sind nur Floskeln.
Grammatikalisch sind Bitten oder freiwillige Handlungen zwar etwas, was mensch eigentlich nicht befolgen muss - im Polizeideutsch aber gilt etwas anderes. Und die Polizei legt selbst aus, was sie formuliert.
Personalienfeststellung
Es gibt eine Reihe von Vorschriften, die eine Personalienfeststellung mit unterschiedlichen Begründungen erlauben. Häufig nennt die Polizei höchst ungern eine Begründung oder eine rechtliche Grundlage. Ob ihr Euch - mit oder ohne Diskussion - darauf einlasst, hängt von Eurer Konfliktbereitschaft ab.
Während einer Versammlung ist die Personalienfeststellung nicht zulässig, erst nach deren Auflösung oder wenn ihr Euch von der Versammlung entfernt habt. Dabei musst du außer dem, was sowieso in deinem Ausweis steht, nur eine allgemeine Berufsbezeichnung nennen (z.B. SchülerIn, AngestellteR). Meist bleibt eine Personalienfeststellung ohne Folgen. Es kann aber auch sein, dass du später eine Anhörung im Bußgeldverfahren, einen Bußgeldbescheid, einen Kostenbescheid oder eine Ladung zur polizeilichen Vernehmung bekommst.
Platzverweis
bedeutet, dass die Polizei dich anweist, einen bestimmten Bereich zu verlassen. Sie müssen dabei genau sagen, welchen Bereich sie meinen und für welchen Zeitraum er gelten soll. Oft machen sie sehr weitgehende Verweisungen, also für große, nur ungefähr abgegrenzte Gebiete. Die sind regelmäßig rechtswidrig. Du kannst Widerspruch einlegen, bist aber trotzdem erst mal verpflichtet zu gehen. Wenn du nicht gehst, kann das ein Grund sein, dich in Gewahrsam zu nehmen. Das ist das Hauptproblem: Für die Polizei ist auch ein rechtswidriger Platzverweis funktional. Sie wollen ja nicht legal handeln, sondern Dich weghaben.
Festnahme oder Gewahrsam
sind zwar rechtlich verschieden, fühlen sich aber erstmal ähnlich an: Die Polizei nimmt dich mit auf die Wache oder in eine Gefangenensammelstelle. Dort werden deine Personalien festgestellt (s.o.), und du wirst durchsucht (Frauen dürfen nicht von männlichen Beamten abgetastet werden und Männer nicht von Frauen). Wenn dir Gegenstände abgenommen werden, musst du darüber eine Quittung bekommen. Falls erkennungsdienstliche Maßnahmen stattfinden (Fingerabdrücke, Fotos, Beschreibungen), kannst du dagegen Widerspruch zu Protokoll geben. Du kannst ihn aber auch später per Brief einlegen. Du hast oft die Möglichkeit (einige behaupten auch: das Recht - aber das ist nicht so klar), zwei erfolgreiche Telefonate zu führen (Kleingeld mitnehmen, wird aber meist nicht gefordert). Falls der EA noch nicht durch andere über deinen Verbleib informiert ist, solltest du ihn anrufen. Ruf auf jeden Fall nach Deiner Freilassung beim EA an, damit Du dort aus der Festnahmeliste gestrichen werden kannst.
Am besten ist aber, Ihr verlasst Euch nicht nur auf andere, sondern klärt auch in der Gruppe die Antirepressionsarbeit oder überlegt Aktionen gegen Repression. Mit Kontrolle oder Verhaftung muss zudem die Aktion nicht beendet sein. Wer nur defensiv ist, bindet weniger Polizeikräfte. Jedoch gilt, dass ein EA, wenn er besteht, auch immer informiert werden sollte.
Die Festnahme
dient dazu, eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat zu verfolgen. Steht eine Person unter dem Verdacht, eine Straftat begangen zu haben, so ist die Inhaftierung mit dem Strafrecht zu begründen. Sie dient dann z.B. dem Verhör, der Spurensicherung (am Körper, an der Kleidung u.ä.), einer erkennungsdienstlichen Behandlung oder anderem. Gegen alles kann direkt Widerspruch eingelegt werden, dann muss das Ganze nochmal schriftlich begründet werden in der (zu erwartenden) Ablehnung des Widerspruchs. Es ist schlau, das immer zu machen, um sich die Möglichkeit der weiteren Klagen/Beschwerden offen zu halten, da die Widerspruchsablehnung oft wichtige Informationen über die Motive der Polizei und schriftliche Einlassungen liefert, auf die mensch sich bei der Klage beziehen kann. Mündliche Aussagen sind schwer verwertbar. Nach den strafrechtlichen Ermittlungsmaßnahmen muss mensch wieder auf freien Fuß gesetzt werden (ohnehin spätestens am Ende des Folgetages - Genaueres ist aber auf Länderebene in den Polizeigesetzen geregelt und kann deshalb unterschiedlich sein). Will die Polizei jemanden länger festhalten, muss sie sofort und wiederum spätestens vor Ende des Folgetages eineN RichterIn einschalten. DieseR beschließt dann z.B. über Untersuchungshaft (bei Flucht- oder Verdunkelungsgefahr - letzteres meint, dass Spuren verwischt werden könnten u.ä.). Wie immer: Für all das müssen Gründe benannt werden. Allerdings wird es hier noch komplizierter: Führt der/die RichterIn keine an, geht die erste Beschwerde an sie/ihn selbst. Denn wenn RichterInnen Recht brechen, sind nur wenig Chancen da, dagegen vorzugehen, denn es handelt sich um die rechtssprechende Gewalt, die hier Recht bricht - und die daher keine externe Kontrolle mehr kennt, nur die höhere Instanz ... mit der sie aber zusammen studiert haben, die gleichen Cafes besuchen, im RichterInnenverband zusammensitzen und sich in der Kantine treffen.
Die Gewahrsamnahme
dient (offiziell) dazu, Dich am Begehen von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten zu hindern. Gewahrsam kann in den unterschiedlichen Bundesländern unterschiedlich lang dauern, aber du musst auf jeden Fall freigelassen werden, wenn der Anlass des Gewahrsams vorbei ist (z.B. der Castor durchgefahren ist oder du nicht mehr blockieren kannst, weil du zur Arbeit musst und das eindeutig nachweisen kannst). Die Polizei muss unverzüglich den Richter benachrichtigen, der dann in jedem Einzelfall über Zulässigkeit und Dauer des Gewahrsams (innerhalb der gesetzlich zulässigen Höchstzeiten) entscheiden muss. Unverzüglich wird von den Gerichten als ein „Zeitraum bis zu zwei Stunden“ definiert. Hält die Polizei diese Frist nicht ein, handelt sie rechtswidrig. Das heißt aber nicht, dass sie Euch dann laufen lassen muss - die Richtigkeit der Polizeimaßnahme könnt Ihr nur im Nachhinein per Verwaltungsgericht überprüfen lassen. Wichtig ist die Frage der Richtigkeit polizeilicher Maßnahmen auch bei Anzeigen gegen Euch, wenn die Polizei meint, Ihr hättet Euch gewehrt (Widerstand gegen die Staatsgewalt u.ä.). Das ist nämlich nur strafbar, wenn die Polizei auch alles richtig gemacht hat.
Hält die Polizei Euch ohne richterliche Entscheidung sogar länger als bis zum Ablauf des folgenden Tages fest, wird es zusätzlich verfassungswidrig.
Gewahrsam kann, wenn es im Polizeigesetz eines Landes so geregelt ist, auch verhängt werden, wenn Du Dich an einen bereits ausgesprochenen Platzverweis nicht hälst. Dummerweise muss dazu der Platzverweis nicht rechtmäßig sein, d.h. so kann die Polizei sich selbst einen Grund konstruieren, Dich mal wieder einzusacken. Wenn Du später vor einem Gericht Recht bekommen solltest, dass sie das nicht hätte tun dürfen - was stört es die Polizei. Sie wollte Dich in dem Moment weg haben, und das klappte ja, auch wenn es später als rechtswidrig dastehen sollte.
Polizeikessel
Ein Polizeikessel ist formal wie eine Zelle - Ihr seid in einem Kessel bereits festgenommen, denn Ihr könnt Euch nicht mehr frei bewegen. Daher gilt das, was für die Festnahme gilt, auch hier. Ob die Polizei das allerdings auch so sieht, ist nicht sicher.
Beschleunigtes Verfahren
bedeutet, dass du nicht erst wieder freigelassen, sondern innerhalb einer Woche vor Gericht gestellt und abgeurteilt wirst. Das wird auch Hauptverhandlungshaft genannt und ist eine Mini-Version der Untersuchungshaft. Das Problem für Dich: Du kannst Dich kaum auf den Prozess vorbereiten, da Du direkt von der Zelle in den Gerichtssaal geführt wirst. Über die Hauptverhandlungshaft entscheiden wieder RichterInnen.
Bestehe in diesem Fall unbedingt darauf, einen Anwalt zu bekommen, und nimm mit dem EA Kontakt auf.
Vorladung
Eine Möglichkeit, zu der Polizei zu kommen, ist die Vorladung. Wollen Euch die Bullen zum Verhör haben, braucht Ihr nicht hinzugehen. Bei Vorladungen zur DNA-Abgabe oder ED-Behandlung kann das anders sein. Das ist aber meist auf der Vorladung erläutert. Wenn Ihr Widerspruchsmöglichkeiten habt, beachtet die Fristen.
Tipps bei einer Kontrolle oder Verhaftung
Aussagen?
Auf keinen Fall welche machen. Darauf ist hier an verschiedenen Stellen hingeweisen. Wann immer Ihr etwas macht, besteht die Gefahr einer Aussage. Je nach Situation kann auch Schweigen Informationen für die Bullen bedeuten. Daher lohnt es sich, darüber nachzudenken, was Aussagen enthält und was nicht. Trainiert die Situationen am besten vorher, das hilft.
Vermittlung und Kommunikation sind ja eine politische Aktion, daher ist der reine Hinweis vieler Rechtshilfegruppen, bei Polizeiauftritten nichts zu sagen, arg unpolitisch und vor allem für die Bullen gut. Aktionen aber sollen nicht die Gefahr für die AkteurInnen erhöhen - abgesehen von dem Risiko, dass Bullen ab und zu austicken, wenn sie merken, nicht mehr allmächtig zu sein. Was eine Aussage ist, muss genau überlegt werden - auch ein „Nein“ auf die Frage „Haben Sie das und das gemacht?“ oder ein „Zuhause“ auf die Frage „Wo waren Sie gestern Nacht?“ sind jeweils Aussagen. Gerade dann, wenn ein gutes Alibi für irgendwas besteht, sollte auch geschwiegen werden, um den Bullen die Arbeit nicht zu erleichtern und andere reinzureiten. Wer aber auf die Frage „Wo waren Sie gestern nacht?“ mit einem Brecht-Gedicht antwortet, die Frage singend wiederholt und dann philosophische Erörterungen über den Sinn der Frage beginnt oder platt einen Gag versucht wie „Hey, wir hatten vereinbart, eine offene Beziehung zu führen. Bitte frag deshalb nicht ständig nach, wo ich gestern nacht war!“, der/die sagt nichts aus - mit Ausnahme der Erkenntnis bei den Bullen, dass hier wohl das übliche Ohnmachtsgefühl ihnen gegenüber nicht eintritt.
EA - Ermittlungsausschuss
Bei den meisten größeren Aktionen gibt es einen Ermittlungsausschuss. Das sind Leute, die am Telefon sitzen und Meldungen darüber entgegennehmen, wer wann wo festgenommen oder verhaftet wurde, wer in Gewahrsam ist, wer wieder freigelassen wurde etc. Sie kümmern sich darum, dass die, die es brauchen, einen Anwalt / eine Anwältin bekommen. Und dass die draußen wissen, wer noch drinnen ist. Wenn ihr eine Festnahme beobachtet, dann fragt die Festgenommene Person nach ihrem Namen und gebt die Informationen an den EA weiter. Bei Festnahmen größerer Gruppen bietet es sich an, dass die Festgenommenen selber Listen anfertigen und an den EA weitergeben; so muss nicht jedeR selber um das Telefonat zum EA streiten. Wenn du nach einer Festnahme vermutest, dass der EA noch nicht von dir weiß, dann rufe selber dort an; du hast ein Recht darauf. Du solltest dazu Kleingeld zum telefonieren dabei haben. Wenn du freigelassen wirst, informiere bitte ungehend den EA, auch wenn du dich nicht selber als festgenommen gemeldet hast.
Vorbereitung auf Kontrolle und Verhaftung
Nichts Informatives dabeihaben
Adressbüchlein, Kalender ... am besten bei absehbarem feindlichen Polizeikontakt zuhause lassen. Das geht die nämlich nix an. Ist natürlich nicht immer möglich, weil es ja bei Aktionen auch helfen kann. Dann aber auch überlegen, ob wenigstens Teile zuhause bleiben können.
Ein Telefonanruf?
Wer verhaftet ist, kann oft jemanden anrufen. Das ist aber nicht sicher. Daher ist bei Aktionen besser, sich so vorzubereiten, dass es auch ohne geht - schließlich kommt sonst leicht Panik auf, wenn die Bullen das Telefonat nicht zulassen. Der Rechtsanspruch ist jedenfalls sehr schwammig. Wenn allerdings irgendwo (nicht bei der Aktion selbst) eine Liste mit Namen, Geburtsdatum und Wohnort liegt, können die nicht Verhafteten einen Rechtsanwalt einschalten, bei Angehörigen u.ä. Bescheid geben, einen EA (wenn vorhanden) informieren usw.
Tipp: Schreibt Euch Telefonnummern z.B. von einem EA auf - aber nicht alle an dieselbe Stelle. Das ist eine dumme Angewohnheit und passt zur Phantasielosigkeit in linken Gruppen. Warum sollte mensch es den Bullen so leicht machen, zu überprüfen, wer zu einer Aktion dazugehört?
Öffentlichkeit schaffen
Alle Aktionen müssen nach außen gerichtet sein, sonst entfalten sie keine politische Wirkung und dienen nur der eigenen Identitätsbildung. Also: Flugis, Transpis, verstecktes Theater, Pressearbeit, eigene Medien ... das solltet Ihr alles im Kopfe und vorbereitet haben (siehe auch Aktionstipps unten).
Wichtige Sachen dabeihaben
Bereitet Euch auf Kontrollen und Festnahme vor. Neben Personalausweis sind Stift und Zettel für Notizen gut. Ob Ihr die behalten könnt, ist allerdings nicht gesichert. Gut versteckt, kann helfen. Wenn Ihr regelmäßige Medikamente braucht, solltet Ihr die dabei haben. Hilfreich können zudem Unterlagen sein, die z.B. bescheinigen, dass Ihr einen Termin an einem anderen Ort, schon eine Fahrgelegenheit weg u.ä. habt. Dass kann dazu führen, dass Bullen oder RichterInnen Euch laufen lassen in der festen Annahme, Ihr wolltet sowieso weg.
Wohin geht's?
Gewahrsam ist keine Haft im strafrechtlichen Sinne, also weder Strafhaft (nach einer Verurteilung) noch Abschiebe- oder Untersuchungshaft. Es ist auch keine Ersatzfreiheitsstrafe, Beugehaft (z.B. um Geldzahlung eine Aussage vor Gericht zu „erpressen“). Daher ist die Unterbringung in den Justizvollzugsanstalten (Knast) nicht möglich. Das ist allerdings den Polizeischergen oft selbst nicht bekannt (siehe Gewahrsam eines Projektwerkstättlers am 14.5.2006 in der JVA Gießen und am 18.5.2006 in der JVA Preungesheim - beides war unzulässig, mehr unter www.weggesperrt.de.vu).
Für Gewahrsam muss mensch bei der Polizei untergebracht werden. Für einige Stunden geht das überall. Für mehrtägige Unterbringung ist in Hessen z.B. das zentrale Polizeigewahrsam im Polizeipräsidium Frankfurt, Adickesallee (Ecke Miquelalle) zuständig. Dort gibt es die langen Flure für normalen Gewahrsam (für den Raum Frankfurt), die Gefangenensammelstelle (z.B. bei Demonstrationen und sonstigen besonderen Anlässen) sowie den zentralen Gewahrsam für mehrtägige Unterbringung, wo auch Abschiebehäftlinge einsitzen und auf ihre Abschiebung warten.
Adresse für Post, Besuche usw.:
- Zentrales Polizeigewahrsam, Adickesallee 70, 60322 Frankfurt. Tel. 069/755-45450 (Besuchszeiten: Di, Do, Sa, So).
- Polizeipräsidium Gießen, Ferniestr. 8, 35394 Gießen, Tel. 0641/7006-0 oder -3555 .
- Für andere Städte müsst Ihr das einfach selbst herausfinden.
Untersuchungs- und Hauptverhandlungshaft sind im Knast abzusitzen. Strafhaft sowieso. Oft sind U- und S-Haft-Knäste getrennt, an anderen Orten (z.B. in Gießen) wird beides in einem Knast zusammen gepackt.
Aktionen
Überwachung
Videokameras sind anfällig. Fest angebrachte können abgeklemmt, beklebt, verdreht, bemalt u.ä. werden - oder sie werden einfach auffällig gekennzeichnet (z.B. die erfasste Fläche auf dem Boden farbig markiert). Ansonsten ist „Kameramann, Arschloch!“ erstens platt, zweitens oft Anlass für ein Strafverfahren wegen Beleidigung und drittens dumm, weil es viel intelligenter geht, z.B. durch:
- Subversion: Die Kamera bejubeln, die Oma in die Linse grüßen, Versteigerung der Kamera inszenieren, Ringfinger in die Kamera heben
- Protest gegen nicht beleidigungsfähige Teile richten, also die Kamera selbst, den Film, die Daten, die Polizei als Ganzes, alle Kameras usw.
- Sabotage: Nebelschwaden verteilen, Kamera blenden, großes Transpi passend halten, Ablenkungen.
Personalienkontrolle
- Ausweis nicht dabeihaben: Das macht der Polizei Arbeit und gibt entsprechend Gelegenheit, in den zeitintensiven Abläufen Politisches zu vermitteln. Ob aber Aufwand und Nutzen in Einklang stehen, darf bezweifelt werden. Rechtshinweis: Keinen Ausweis dabeihaben ist zwar nicht verboten, kann aber Grund sein, Dich zur Personalienfeststellung und ED-Behandlung mit auf die Wache zu nehmen - was Ziel, aber auch nervig sein kann.
- Suchspiel nach dem Ausweis: Das kann die witzigere Alternative sein: Statt den Ausweis rauszurücken, die Polizei suchen zu lassen ... z.B. wie Vogelscheuche hinstellen und sagen „Oh ja, suchen Sie mal. Ich sage auch heiß und kalt“. Rechtshinweis: Es gibt keine Regel, dass mensch den Ausweis auch übergeben muss. Dabeihaben reicht, um Abtransport zur Wache zu verhindern (eigentlich ...). Wenn die Bullen das nicht einsehen wollen, ist auch das ein schönes Thema ...
- Behaupten, Ausweis zurückgeschickt zu haben, da Eigentum der Bundesrepublik.
- Gespräch anfangen über Sinn und Unsinn von Personalausweisen und -Feststellungen
- „Null acht fünfzehn“ Reaktionen vermeiden (z.B.: „Nö. Ausweis hab ich keinen“) da Bullen darauf vorbereitet sind. Eher politisieren oder einfach verulken, z.B. auf „Ihre Personalien bitte“ antworten: „Wie? Haben Sie keine eigenen?“
- Wenn viele zusammen irgendwo eingesperrt werden oder im Kessel sitzen: Perso-Quartett spielen oder ähnliches. D.h. Ihr sammelt selbst die Persos ein und spielt damit Karten. Die Bullen werden wahnsinnig, wenn sie die hinterher wieder zuordnen müssen. Und verboten ist das nicht, was Ihr da macht ...
Offensive Gesprächsführung
Wer eine Polizeimaßnahme zur Aktion machen will, muss offensiv agieren. Alles andere macht die Themen der Polizei zum Mittelpunkt des Geschehens (was langweilig und unpolitisch ist) und erhöht die Gefahr, unter Fragedruck zu kommen. Wichtig ist aber, Aussagen zur Sache, zu Strukturen des politischen Protestes u.ä. auf jeden Fall zu vermeiden. Dabei kann offensive Gesprächsführung helfen, d.h. statt dass die Bullen fragen und fordern, läuft das Ganze umgekehrt. Möglichkeiten sind u.a.:
- Zeitmessung, bis die Polizei da ist und dann abfeiern und tadeln, Pokal überreichen, Interview mit SiegerIn machen ...
- Eigene Gefährlichkeit auf absurde Art belegen (z.B. Kleidungsstücke, Süßigkeiten als chemische Waffen, Briefmarken als illegale Aufkleber, Existenz als Sicherheitsrisiko, Atmen als Verstoß gegen das Kyotoprotokoll ...) und mehr PolizistInnen einfordern.
- Kontrolle und Durchsuchung einfordern und dann unnötig in die Länge ziehen: Selbst Tasche umständlich ausbreiten, jedes Teil entnehmen und kommentieren, auf eventuelle Beweismittel oder Gefährlichkeit hinweisen mit blödsinnigsten Bezügen (z.B. Briefmarken als Aufkleber, Lebensmittel als potentielle Farbgeschosse, Tücher als Vermummungsmaterial, Geld für Waffenkäufe)
- Keine Angst davor haben, mehr Repression einzufordern - die Bullen wollen erleben, dass Menschen verunsichert und ohnmächtig sind. Ein „Sie haben noch vergessen, in meine Schuhe zu gucken“ oder was auch immer, kann dagegen die Polizei verunsichern. Oder nach einer Durchsuchung/Kontrolle zum nächsten gehen und sagen: „So, jetzt dürfen Sie“. Oder überhaupt vorher eine Reihenfolge festlegen, wer zuerst darf, symbolisch Nummer ziehen (wie beim Arbeitsamt/Arzt) und viele andere kreative Einlagen. Bei Drohungen mit rechtlichen Folgen kann helfen: „Bitte zeigen Sie mich an, ich will unbedingt ein Gerichtsverfahren, denn dann sind Sie nur Zeuge und ich stelle dann die Fragen. Und glauben Sie mir das wird bestimmt lustig werden!“ Usw...
- Wenn mehr Repression angekündigt wird bejahen: „Jaaaa. lch will noch mehr Bullen etc.“ Eventuell gaghaft als „Antrag“ formulieren, sich melden wie in der Schule ...
- Sie-zen und Du-zen thematisieren (das ist in allen möglichen Lebenslagen interessant), weil „Sie“ und „Du“ genau aufgeteilt sind in dieser Gesellschaft. Beide Sie = Distanz. Beide Du = Nähe oder Kinder/Jugendliche. Unterschiedlich = meist Rangfolgen dokumentierend, z.B. Diskriminierung nach Alter.
- Begriffe wie „freiwillig“ oder „bitte“ thematisieren: Diese Wörter kommen in Polizeianweisungen immer wieder vor, z.B. „kommen Sie jetzt freiwillig mit?“ oder „geben Sie mir bitte den Ausweis“. Das sind gute Anknüpfungspunkte, warum Freiwilligkeit unter Herrschaftsbedingungen etwas anderes ist als in einer freien Welt, wo bei Nichtbefolgen auch keine Sanktion droht. Unter Herrschaftsbedingungen ist Freiwilligkeit eine Lüge.
- Offensive Gesprächsführung über Herrschaftsverhältnisse, Gratisökonomie, alternative Lebensformen ohne Uniform etc. führen.
- Fragen stellen, Herrschaftsverhältnisse thematisieren: Wie fühlen sie sich in Ihrer Uniform? Haben Sie schon mal daran gedacht, den Dienst zu quittieren? Sie müssen das tun??? Wie ist es Befehle auszuführen?
- Polizisten auf ihre Rolle hinweisen: Sie müssen das tun, weil ...; Sie werden mir gleich drohen, weil ...; selbst Prügel kann ruhig angekündigt werden bzw. die Situationen, in denen das öfter vorkommt - mit Thematisierung, dass Macht und Uniform solches Verhalten fördern usw.
- Immer passend und zu guten Diskussionen überleitend ist die Gegenfrage: „Interessiert Sie das persönlich oder dienstlich?“ Das macht sie auch als Ablenkungsmanöver geeignet (siehe nächster Punkt).
Abbrecher und Ablenker im Kopf haben
Nicht immer verläuft Kommunikation ganz easy - und auch die Bullen haben einige Leute mit Kommunikationskünsten (zwar wenige, aber immerhin). Da kann mal eine überraschende Frage kommen, wo erstmal keine Antwort oder Gegenfrage parat ist. Dann ist es gut, eine standardisierte Gegenfrage stellen zu können, die immer passt. Ein gutes Beispiel ist die Gegenfrage: „Interessiert Sie das persönlich oder dienstlich?“ - zumal unabhängig von der Antwort wieder die Chance besteht, selbst in die Gesprächsoffensive zu kommen durch weiteres Nachbohren.
Außenvermittlung herstellen
Wenn Menschen zuschauen, sollte die Szene im Gespräche immer politisch vermittelt werden. Dabei also laut und deutlich reden, aber auch die Umstehenden mit einbeziehen, z.B. wenn Bulle eine Frage nicht beantwortet, die Menschen rundherum fragen, ob jemand von denen die Antwort weiß, der Polizist würde einem leider gerade nicht antworten wollen. Oder dürfen.
- Passanten ansprechen: Sehen Sie hin - hier geschieht gerade eine praktische Demokratieanwendung (und dann alles erläutern wie bei einem Vortrag).
- Bei Repressionsdrohungen ebenfalls Außenvermittlung herstellen: „Nun sehen sie gleich eine spezielle polizeiliche Kampftechnik zur Demokratiedurchsetzung. Achten Sie auf die Feinheiten wie Finger verdrehen, Augenhöhlen quetschen, an Nase, Ohren oder Haaren ziehen - das alles ist gelebter Rechtsstaat.“ Usw.
- Verwirrung stiften durch Überidentifikation: Repression bejubeln (am besten durch Personen rundherum): „Ja!!! Endlich wird den Verbrechern gezeigt wo wir hier sind“ oder „Die gehören alle weggesperrt!!!"
Immer genau beobachten, wie es anderen AktivistInnen geht
Wohin entwickelt sich die Situation und wie weit will mensch gehen bzw. wieviel wert ist es einem/r, weiter zu machen. Das kann auch davon abhängig sein, ob überhaupt noch Öffentlichkeit vorhanden ist. Eskalation ist kein Selbstzweck.
Achtet auf Beleidigungsgefahr!
Die Bullen warten nur darauf, dass hier Fehler passieren. Daher immer darauf achten, dass nicht einzelne Bullen beleidigt werden, sondern nur „die Polizei“ als Gesamtheit oder „der Staat“ oder „die Repressionsorgane“. Oder die Formulierung indirekt machen: „Ich kann jetzt verstehen, warum so viele sagen: ...“. Diskriminierende Äußerungen sollten zudem aus politischen Gründen vermieden, also nicht über Aussehen, Körpergeruch, Sprachfehler u.ä. aufregen - Rassismus und Sozialrassismus gibt es ebenso wie Sexismus und mehr schon genug in dieser Gesellschaft. Also nicht: „Sie sind ja bloß eine Bullette und Bulletten prügeln ja eh bloß“. Sondern wenn z.B. eine Polizistin besonders aggressiv ist, die Unterdrückung der Frauen im männerdominierten Polizeiberuf thematisieren und den Zwang, deshalb noch brutaler zu sein: „Ich weiß, Sie müssen ja als Frau noch mehr prügeln, weil Sie sonst bei Ihren Kollegen ...“.
Abbrechen, wenn Weitermachen nicht mehr sinnvoll ist
Ideen im Kopf haben, um jederzeit die Aktion abbrechen zu können (falls zu anstrengend, Gefahr von Aussagen, Angst ...), z.B. Ausweis hinschmeißen/ -geben und zurücktreten oder den Perso theatralisch wie einen Pokal übergeben.
Und denkt dran: Keine Aussagen!
Aktionen von Außenstehenden
Nerven
Polizisten, die irgendwo (um Kessel, zum Schutz von irgendwas ...) tatenlos herumstehen müssen, einfach einmal zur Abwechslung einen Spiegel vors Gesicht halten. Nervende Musik machen (z.B. zwei kleine Metallstangen oder Plastik-/Holzrohre in der Nähe ständig aufeinanderschlagen).
Autos, Gebäude ...
Wenn Leute um die Polizeiautos oder gefährdete sonstige Objekte auffällig herumgehen, sich immer mal bücken, tuscheln miteinander usw., werden zusätzlich Einheiten zur Sicherung derselben angefordert werden müssen. Das bläht den Polizeieinsatz schnell immens auf.
Straßentheater
Die ganze Szene kann in ein (Mitmach-)Theater verwandelt werden. Dazu ist natürlich gut, wenn vorher Ideen für solche Theaterstücke bestehen, die die Polizeimaßnahmen einfach zum Gegenstand des Stückes machen. Ideen sind unter www.projektwerkstatt.de/antirepression und in der Broschüre „Kreative Antirepression“ zu finden. Ein inzwischen berühmt-berüchtigstes Beispiel ist Mars-TV. Das ist ein Theaterspiel ab 3 Personen, die als Marsmenschen verkleidet (dazu reichen auch einfach skurile Verkleidungen, die mensch überall schnell findet) mit einem großen Bildschirm (auf Bettlaken aufmalen und die Monitorfläche wieder ausschneiden - siehe Foto) zum Geschehen springen und dann wie in einer Talkshow für Marsbewohnis („Wir sind live auf dem Mars zu sehen ...“) das Geschehen hinterfragen. Als Themen eignen sich Uniformen, Befehle und vieles andere optimal. Das Selbstverständliche wird dann plötzlich zum Absurden ... (http://www.projektwerkstatt.de/marstv).
Überidentifaktion
Denkbar ist, die Polizeimaßnahme überschwenglich zu begrüßen, mehr Polizeigewalt einzufordern durch Sprechgesänge oder einfach zu feiern, die Polizeimaßnahme wie einen Horrorvideo zu begaffen und zu kommentieren ...
Subversion
Faken, Faken, Faken ... ein interessantes Mittel. In die Situation können Menschen mit Security-Uniform hineinkommen und „mitspielen“. Oder ReporterInnen, ZoowärterInnen - was auch immer. Wer vorbereitet ist, kann auch ein Flugi verteilen, wo die Polizeimaßnahme erklärt wird. Gut gemacht hat sich oft schon, wenn scheinbar eine polizeifreundliche BI („Pro Polizei X-Stadt“, „Initiative Sicheres Gießen“ oder „Bündnis Mehr Sicherheit für Magdeburg“ gab es schon ...) auftaucht und auf absurdeste Weise Propaganda für die arme Polizei macht, die hier wieder Menschen drangsalieren muss, was ja für uns alle wichtig ist ...
Covern
Eine gute Möglichkeit des Improvisationstheaters ist, die Situation daneben noch einmal nachzustellen - aber mit absurden Abweichungen. Also bei Festnahmen auch Leute fesseln, auf den Boden drücken u.ä., aber als Sexspiele. Oder neben einem Polizeikessel Räuber und Gendarm, „Der Plumpssack geht rum“ u.ä. spielen, was optisch ähnlich aussieht. Usw.
Beschilderung oder Beschriftung
Damit außenstehende Menschen erfahren, was abgeht, sollte das Geschehen ordentlich beschriftet werden. Z.B. Plakatrückseiten beschriften und mit Pfeil auf das Geschehen hochhalten. Oder die ganze Szene mit Kreide einkreisen und beschriften (auch mit Pfeilen in Richtung des Geschehen. Text z.B. “Hier findet eine ... statt“ u.ä.).
Aktionen im Polizeirevier
Verhör
Wenn die Polizei Euch zu einem Verhör lädt, braucht Ihr nicht hinzugehen. Das nützt Euch natürlich wenig, wenn Ihr schon unfreiwillig in Polizeihaft sitzt. Dann schleppen sie Euch meist in das Vernehmungszimmer. Wenn Ihr keine Lust habt, haltet die Klappe und bestätigt ausschließlich das, was auch auf dem Personalausweis steht. Alles andere, auch so Fragen nach Kindern, Familienstand, Beruf usw. müsst Ihr nicht beantworten (die werden vielleicht was anderes behaupten ...). Wer es sich wagt, kann allerdings die Bullen auch in den Wahnsinn treiben durch Lieder singen, Gedichte rezitieren oder absurde Aussagen. Als Beispiel mag das Verhör einer verhafteten Person im Sommer 2006 in Rostock dienen. Da fragten die tollen Staatsschützer, wie sie in die Stadt gekommen ist. Die Person erzählte bereitwillig, wieviel Personen im Auto waren, über was diese geredet hätten, wie die aussahen, wer angeschnallt war - und fügte ganz zum Schluss an (als viele Minuten vergangen waren und die Bullen eifrig mitgeschrieben hatten), welche Farbe das Auto hatte: Grün-weiß. Sie hatte die ganze Zeit vom Transport im Polizeiwagen nach der Verhaftung berichtet.
So ähnlich wäre auch die Idee, irgendeine Story zu erzählen und dann zu erwähnen „Dann klingelte der Wecker und ich wachte auf. War alles nur ein Traum“. Oder: „Das las ich im Internet, aber dann stürzte der PC ab. Wie es weiterging, weiß ich daher nicht“.
Es gibt Rechtshilfegruppen, die Dir nur den Befehl erteilen, dass Du die Klappe halten sollst. In der Tat ist Schweigen nie falsch, aber oft auch nicht einfach. Wichtig ist, dass Du keine Aussagen machst, ansonsten kannst Du die aber auch nerven bis zum Umfallen. Allerdings hilft es, dass ein bisschen zu trainieren, denn keine Aussagen zu machen, ist oft gar nicht so einfach. Ein „Nein“ auf Fragen wie „Wissen Sie davon etwas?“ oder „Waren Sie dann und dann da und da?“ ist jedenfalls eine Aussage. Lautet die Antwort aber: „Soll das ein Antrag sein?“, „Ohne meinen Alltours sag ich nichts“ oder „Was hätte wohl Goethe dazu gesagt, vielleicht: ...“ enthält keine Aussage.
Völlig falsch ist die Verhaltensanweisung „Klappe halten“, wenn Du sogar etwas aussagen willst. Es ist denkbar, dass Du einen einzigen Satz oder ein paar Sätze auswendig lernst und zu Protokoll gibst, weil Du damit andere Anschuldigen willst. Z.B. indem Du sagt, dass die Polizei Dich geschlagen hätte. Die Staatsanwaltschaft muss (!), wenn Sie das erfährt, ermitteln. Das erspart Dir, eine Anzeige aufzugeben. Aber das gilt natürlich nur, wenn es auch eine Straftat vorzuwerfen gibt gegen die Bullen.
Unterschrift
Wenn Euch nichts einfällt: Unterschrift immer verweigern. Kreativer ist (wenn Ihr Euch das wagt und ruhig durchzieht), sich das Formblatt geben zu lassen und ganz locker wie bei einer Unterschrift „Fuck the police“, „Polizei abschaffen„ oder irgendwas anderes hinschreiben. Das kommt meist erst sehr spät oder nie raus - und ist dann ein guter Lacher, wenn z.B. die Bullen argumentieren, Du hättest etwas ja selbst unterschrieben. Gipfel der Lust: Wenn das vor Gericht dann geprüft wird und dann bemerkt wird, was da steht ...
ED-Behandlung
Wenn Sie Euch dazu zwingen, weil sie Euch schon verhaftet haben, könnt Ihr wenig machen. Es soll schon Einzelne gegeben haben, die während der Prozedur soviel Unsinn gemacht haben, dass die Bullen aufgehört haben. Möglichkeiten:
- Immer wackeln bei den Fotos, Hinsetzen auf den Boden, Zunge rausstrecken, Grimassen schneiden.
- Fingerabdrücke verrutschen, mit den geschwärzten Finger alles einsauen (moderne ED-Behandlungen laufen aber mit Scannern, da geht das dann nicht mehr).
Auf jeden Fall Widerspruch einlegen und das notieren/ankreuzen lassen.
Sabotage
Wenn niemand hinguckt (in Polizeistationen gibt es meist im Gebäude keine oder wenig Kameras!) die Wände vollmalen, Aufkleber kleben, Kleinigkeiten sabotieren ...
Formaler Protest nach Polizeiübergriffen
Widerspruch
Das Widerspruchsverfahren dient der nochmaligen Überprüfung einer behördlichen Entscheidung durch die Stelle der Verwaltung, die auch tätig war (also z.B. der Polizei). Es ist aus prozessualer Sicht ein Vorverfahren (so bezeichnet aus gerichtlicher Sicht) für Anfechtungs- und die Verpflichtungsklage und damit entweder eine Zulässigkeitsvoraussetzung für diese Klagen oder eine Vorprüfung, die aber für die spätere Klage nützlich sein kann, um erstens Zeit zu gewinnen und zweitens erste Erkenntnis, weil ja z.B. die Polizei bei der zu erwartenden Ablehnung erste Argumente benennen wird. Insofern kann als Tipp gelten: Erstmal schnell einen Widerspruch gegen die Polizeimaßnahme an die Polizei selbst richten und je nach Taktik einige Argumente andeuten (aber noch keine Quellen, ZeugInnen u.ä. nennen - das geht die Bullen nix an). Dann den Widerspruchsbescheid abwarten und damit die nächste Stufe gehen - zum Verwaltungsgericht oder, wenn ein Strafverfahren gegen Dich anläuft, zum normalen Gericht.
Fortsetzungsfeststellungsklage
Das ist die Klage gegen eine Polizeimaßnahme vor dem Verwaltungsgericht. Hinter dem Wortungetüm steckt nichts anderes als die Klage zum Zwecke der Feststellung, dass eine Maßnahme der Polizei im Nachhinein überprüft wird, ob sie überhaupt rechtmäßig war.
Vor das Verwaltungsgericht geht es aber nur, wenn keinE RichterIn die Inhaftierung beschlossen hat. Dann musst Du bis zum Ende des Folgetages wieder freigelassen werden (alles andere wäre auf jedenfalls rechtswidrig - wobei das noch nicht zwingend bedeutet, dass das ein Gericht auch feststellen wird, denn da sind ja noch politische Interessen im Spiel ...). Du wirst also in der Regel wieder „draußen“ sein, wenn es ans Beschweren geht. Dann aber ist nicht mehr (über nur vorübergehend per Widerspruch, siehe Absatz hier drüber) die Polizei Adressat, sondern das Verwaltungsgericht.
Dabei gibt es Spitzfindigkeiten, die auch bei richterlich bestätigter Haft den Weg vor das Verwaltungsgericht ebnen, denn alles Verwaltungshandeln kann vor dem Verwaltungsgericht überprüft werden, wenn noch keinE RichterIn entschieden hat. Jede Haft aber besteht aus Festnahme und der Haftphase. Oft wird von RichterInnen nur über die Rechtmäßigkeit der Haft entschieden. Die Festnahme als solche kann dann immer noch vor dem Verwaltungsgericht angegriffen werden - nicht mehr jedoch die Freiheitsberaubung. In der Regel sind Festnahme und anschließender Freiheitsentzug aber ähnlich begründet, was diese Unterscheidung fragwürdig macht. Aber: Es gibt sie und Du kannst manchmal beides machen: Beschwerde in der nächsten Instanz des normalen Gerichtswegs gegen die Inhaftierung (wenn richterlich bestätigt) und Fortsetzungsfeststellungsklage gegen die Festnahme.
Bei jeder Fortsetzungsfeststellungsklage muss das Rechtsschutzinteresse nachgewiesen werden zusätzlich zu der Begründung für die Klage, also dem Text warum die Polizeiaktion illegal gewesen sein soll. Rechtsschutzinteresse besteht, wenn ein wichtiges Rechtsgut betroffen war und/oder die KlägerIn ein Interesse an der nachträglichen Klärung vorweisen kann. Diese Klausel bietet Verwaltungsgerichten, die Polizeihandeln schützen wollen, Ablehnungs-Spielräume. So wurde in Gießen einer Person der Gang vors Verwaltungsgericht nach einer absurden Festnahme verwehrt, weil das Gericht meinte, diese Person hätte selbst den Übergriff gewollt, um die Polizei dann kritisieren zu können. Daher dürfe die Polizei nun gegen sie auch rechtswidrig vorgehen - jedenfalls würden Gerichte das nicht mehr überprüfen.
Für das Einreichen der Fortsetzungsfeststellungsklage hat mensch in der Regel einen Monat Zeit. Der Widerspruch bei der Polizei reicht zur Fristeinhaltung, nach Ablehnung läuft sie neu an. Die Verschlechterung der Rechtsmöglichkeiten für normale Menschen führte an den Verwaltungsgerichten dazu, dass mensch oft die möglichen Prozesskosten vorlegen muss. Das kann für ärmere Menschen den Rechtsschutz beenden. Möglich ist, einen Antrag auf Prozesskostenhilfe zu stellen - das ist ein Formblatt, in welchem mensch seine Einkünfte angeben und Prozesskostenhilfe (PKH) beantragen muss. Das Formular ist recht einfach auszufüllen, ein Nachweis über die Bedürftigkeit muss beigefügt werden.
Diese Klage braucht keine besondere Form, aber es sollte schon aus der Klage hervorgehen, was passiert ist, was Du rechtswidrig findest, passende Aktenzeichen und Beweismittel (ZeugInnen, Fotos oder was Du hast - aber Vorsicht: Immer drauf achten, da damit nicht Informationen an die Polizei gelangen, die die nichts angehen). Allzuviel Hoffnung darfst Du Dir nicht machen. Gerade die für Polizeimaßnahmen zuständigen Kammern der Verwaltungsgerichte sind meist übelst mit PolizeifreundInnen besetzt. Die begreifen ihren Job nicht als Kontrolle von Polizeihandeln, sondern als Absicherung der Polizei gegen BürgerInnenprotest.
Akteneinsicht
Zudem kannst Du mit Einreichen der Klage auch Akteneinsicht beantragen. Das ist oft ein wichtiger Grund, so eine Klage auch tatsächlich zu machen. Doch in etlichen Fällen ist das auch gleich mit Kosten verbunden, denn viele Gerichte verlangen inzwischen, die möglichen Kosten des Verfahrens vorher zu bezahlen. Gewinnst Du das Verfahren, bekommst Du das Geld zurück. Sonst ist es futsch. Das hat zwar mit Rechtstaatlichkeit wenig zu tun, weil es ärmere Menschen vom Rechtsweg ausschließt - aber wer behauptet denn auch, dass das Recht für die Menschen da ist ... In all diesen Fällen wäre abzuwägen, ob der Gewinn durch die Akteneinsicht höher wiegt als der mögliche Verlust von Geld.
Beschwerden beim Amtsgericht
Läuft gegen Dich in der Sache, bei der auch die Polizeiattacke stattfand, ein Strafverfahren oder ist Deine Inhaftierung schon richterlich bestätigt worden, so ist der Protest gegen die Polizeimaßnahme/Inhaftierung an das zuständige Amtsgericht zu stellen. Das geht auch als „sofortige Beschwerde“ (siehe nächster Absatz) noch direkt nach dem Beschluss bei der richterlichen Vorführung (allerdings hast Du regelmäßig dann keine Zeit zur Begründung - und im Polizeigewahrsam werden sie Dir Stift und Papier meist vorenthalten, Du könntest ja sonst was gegen Dein Eingesperrtsein unternehmen ...).
Gegen alle richterlichen Beschlüsse ist Beschwerde zulässig, bis der Instanzenweg durch ist. Meist ist Beschwerde beim Landgericht und dann beim OLG möglich, wenn der Erstbeschluss beim Amtsgericht fiel. Die Akte wandert dann von Instanz zu Instanz mit. EinE RechtsanwältIn kann sie zur Begründung der Beschwerde aber auch bekommen. Eine Gießener RichterIn hat aber auch schon den Trick erfunden, einfach die Beschwerde schon vor Eingang der Begründung, für die Akteneinsicht beantragt war, pauschal abzulehnen, u.a. auch weil sie nicht begründet war (soso ...).
Bei der Beschwerde geht es um die Klärung des Rechtsvorganges. Hier kommt es (außer Du bist noch in Haft) nicht auf die Schnelligkeit, sondern Präzision der Begründung an. Gerichten und Polizei Rechtsfehler nachzuweisen, kann für die nächsten Fälle was bringen.
Dumm ist zudem: Anders als vor dem Verwaltungsgericht wird das nicht in einem öffentlichen Verfahren, sondern einfach von den zuständigen RichterInnen nach Aktenlage entschieden. Das minimiert die Chancen und entzieht die Vorgänge der Öffentlichkeit. Daher wird das oft als Trick genutzt und zum Schein ein Verfahren gegen Dich eröffnet, wenn Du Protest erhebst. Akteneinsicht ist aber auch bei diesem Verfahrensablauf möglich.
Sofortige Beschwerde (gegenüber dem/r RichterIn, die Gewahrsam/Inhaftierung verkündet)
Wenn einE RichterIn Gewahrsam oder Haft verhängt, kann sofortige Beschwerde eingelegt werden (mündlich, gleich direkt noch gegenüber dem/r RichterIn, die den Scheiß beschlossen hat). Die Beschwerde muss dann sofort behandelt werden. Zum ersten macht das der/die RichterIn, die auch die Haft verhängt hat. Kommt sie zum gleichen Ergebnis (was wohl zu erwarten ist, sonst hätte sie/er es ja nicht kurz vorher anders gemacht), so geht die Beschwerde automatisch eine Instanz höher - je nach Ausgangspunkt also vom Amts- zum Landgericht oder vom Land- zum Oberlandesgericht u.ä. Eigentlich müssen auch die Beschwerdegerichte die zugrundeliegenden Tatsachen selbst nochmal überprüfen. Sie machen das aber regelmäßig nicht. Daraus entsteht ein Problem. Eine umfassende Begründung der Beschwerde ist regelmäßig nicht möglich, denn nach dem Beschluss für Gewahrsam oder Haft verschwindet mensch erstmal im Knast oder Polizeigewahrsam. Dort etwas schreiben zu können, auf Gesetzesbücher zurückgreifen zu können oder überhaupt schnell Post raussenden zu können, ist eher schwierig bis (bei Polizeigewahrsam oft) ganz unmöglich. Wer eineN AnwältIn draußen hat, hat Glück - aber oft weiß die zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht, worum es geht. Und ein Besuchstermin ist manchmal auch nicht so einfach und schnell zu organisieren.
Achtung: Auf keinen Fall Akteneinsicht beantragen oder sonstige Anträge stellen, die die sofortige Beschwerde herauszögern können. Oft suchen Gerichte nach Tricks, um einen Menschen länger in Haft halten zu können. Wenn politische Interessen dahinterstehen, sind sie teilweise sehr findig. Das ist zwar Rechtsbeugung und Freiheitsberaubung - aber wie bringt mensch eineN RichterIn vor Gericht bzw. auf die Anklagebank (vor Gericht sind sie ja ständig, aber auf dem dafür unpassenden Platz). Daher solche Sache, die die Beschlüsse grundlegend angreifen, erst hinterher (nach Freilassung oder Klärung in allen Instanzen) in aller Ruhe angehen (siehe Beschwerde).
Öffentlichkeitsarbeit
Niemals solltest Du nur auf den juristischen Weg setzen. Staatsanwaltschaft und Gerichte sind Teile des Rechtsstaates und daher strukturell auf der anderen Seite. Gerade bei Verfahren mit politischem Hintergrund wird oft geklärt, ob führende PolitikerInnen, MinisterInnen u.ä. Schaden nehmen können. Ausbaden musst Du das. Wenn das Verfahren nicht gerade im Wendland und zum Castor läuft, dürfte es eher sicher sein, dass auch die Gerichte zu Deinen GegnerInnen gehören. Mit Überredung geht da wenig - Wunder kann aber wirken, wenn Du zeigst, dass das Ganze deren Image und letzten Nerven kosten kann. Öffentliche Aktionen, Medienarbeit, eigene Veröffentlichungen und offensives Ausnutzung der formalen Möglichkeiten können einen bunten Mix ergeben. Wenn die Repressionsorgane lernen, dass Übergriffe ihnen auch immer richtig viel Arbeit machen, könnte sie das vorsichtiger machen (es könnte aber auch ihre Eitelkeit verletzt sein und das Gegenteil eintreten ...). Merke: Bullen sind gewohnt, dass alle vor ihnen kuschen. Und RichterInnen fühlen sich oft wie Götter. Wer das nicht anerkennt, kann sie demaskieren und ihnen quasi die Luft rauslassen - oder ihren Jähzorn wecken. Das kann aber dann auch gut für Aktionen genutzt werden ...
Abk.
- AG = Amtsgericht
- DNA = Gene
- EA = Ermittlungsausschuss
- ED-Behandlung = erkennungsdienstliche Behandlung (Fingerabdrücke, Fotos, manchmal auch DNA)
- VerfG = Verfassungsgericht
- VerwG = VG = Verwaltungsgericht
- LG = Landgericht
- OLG = Oberlandesgericht
- SCHUFA = Schutzeinrichtung der Banken, Liste der Kreditwürdigkeit von Leuten
- StA = Staatsanwalt(schaft)
- StGB = Strafgesetzbuch
- StPO = Strafprozessordnung (wie ein Strafprozess ablaufen muss)
Immer aktionsfähig sein: Die„Standard“-Ausrüstung
Es ist gar nicht nötig, auf Demonstrationen zu gehen oder auf Events zu warten, um politisch aktiv werden zu können. Herrschaft durchzieht die Gesellschaft bis in den letzten Winkel. Patriarchale Logiken, Zweigeschlechtlichkeit, Rassismus, Erziehung und Kinderdiskriminierung oder rechte Ideologien prägen den Alltag. Wer aufmerksam durch den Tag wandelt, wird immer genug Situationen finden, um Unterdrückung zu kritisieren. Wer die Umgebung intensiv „abscannt“, bemerkt tausend Stellen, an denen kleine Zeichen gegen das genormte Dasein hinterlassen werden können. Diese grundsätzliche Aufmerksamkeit ist einer der wichtigsten „Ausrüstungsgegenstände“ für den Widerstand im Alltag. Dazu kommt, sich gezielt Aktionstechniken anzueignen, um diese situationsbezogen einsetzen zu können - zum Beispiel um mittels verstecktem Theater in Kommunikation eingreifen zu können. Daneben lohnt es sich, immer auch so ausgerüstet zu sein, dass Dir viele Handlungsmöglichkeiten offen stehen. Also immer eine Direct Action-Tasche dabei zu haben bzw. im Rucksack ein Fach für Aktionsmaterialien. Ein paar Dinge, die dazu gehören könnten:
- Edding: Unverzichtbar für spontane Veränderungen auf Plakaten, in Toiletten, an Behörden usw.
- Konfetti: Autoritätspersonen oder MackerInnen können durch Konfetti ein wenig „dekonstruiert“ werden.
- Parfüm: Es kratzt an ihrer Autorität und dürfte peinlich wirken, wenn BGS-BeamtInnen oder PolizistInnen „plötzlich“ anfangen nach Rosenblüten zu „duften“.
- Plakate: Sind in Kombination mit Edding immer gut, um spontan auf Situationen reagieren zu können, z.B. um bei einer rassistischen Kontrolle im Bahnhof den BeamtInnen zu folgen mit gehobenen Plakat (Aufschrift: „Hier findet eine rassistische Kontrolle statt“).
- Mars-TV Transparent: Ein als Fernsehbildschirm ausgeschnittenes Transparent verschafft Euch die Möglichkeit, in jeder Situation zur Mars-TV Reportage-Einheit zu mutieren und Ereignisse aus der Sicht von Wesen aufzugreifen, welche keine Herrschaft kennen. Denkbare Situationen: Bei Fahrkartenkontrollen interviewt ihr Fahrgäste und Kontrollettis, was der Sinn vom Bezahlen ist, ob die Züge dadurch schneller fahren, was der gigantische Kontrollaufwand bringt usw.
- Aufkleber: Immer ein paar Aufkleber dabei haben, um sexistische Magazine zu kommentieren oder Produkte zu entwerten („Dieses Produkt ist entwertet - alles für alle statt Eigentum“)
- 8mm-Innenvierkantschlüssel: Das Werkzeug um in Zügen und Bahnhöfen an Sprechanlagen zu gelangen, Türen zu öffnen usw.
- Einleger: Zettel für Zeitungen oder Bücher, die sich kritisch mit den Inhalten auseinander setzen oder über Möglichkeiten informieren, ohne Geld und Eigentum zu leben.
- Flugblätter: Da Begegnung mit rassistischen Kontrollen oder Erziehungsattacken gegenüber Kindern so alltäglich sind, macht es Sinn, immer ein paar Flugblätter mit thematischem Bezug mitzuschleppen.
- Kreide: Optimal um Wege und Straßen mit Sprüchen zu verschönern oder auf Herrschaftsdurchgriffe in der Öffentlichkeit zu reagieren. So können Polizeifahrzeuge kommentiert oder einzelne PolizistInnen mit Spruchblasen auf dem Boden bestückt werden.
- Ereigniskarte „Sie kommen aus dem Gefängnis frei“: Hilft zwar nichts gegen Festnahmen, ist aber lustig.